- Dein Name und deine Anschrift als Dienstleister oder Verkäufer.
- Name und Anschrift des Kunden bzw. der Firma des Kunden.
- Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Leistungszeitraum bzw.
- Leistungsumfang bzw.
- Wichtig: Hinweis auf Privatverkauf/Privatdienstleistung.
Wenn man als Privatperson eine Rechnung ausstellt, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob man überhaupt verpflichtet ist, eine Rechnung auszustellen. Grundsätzlich gilt: Wenn man als Privatperson eine Leistung für eine andere Privatperson erbringt, besteht keine Pflicht zur Rechnungsstellung. Anders sieht es jedoch aus, wenn es sich um eine Leistung für ein Unternehmen handelt. Hier muss man in der Regel eine Rechnung ausstellen, um bezahlt zu werden.
Eine wichtige Angabe auf der Rechnung ist die Steuernummer. Fehlt diese, kann es zu Problemen mit dem Finanzamt kommen. Allerdings ist es für Privatpersonen meist nicht verpflichtend, eine Steuernummer auf der Rechnung anzugeben. Dennoch kann es sinnvoll sein, dies zu tun, um späteren Nachfragen vorzubeugen. Wenn man als Privatperson jedoch eine steuerpflichtige Tätigkeit ausübt, beispielsweise als Freiberufler, muss man eine Steuernummer beantragen und diese auf der Rechnung angeben.
Die richtige Steuernummer ist die, die auf dem Einkommensteuerbescheid steht. Diese Nummer ist eindeutig und kann nicht mit anderen Nummern verwechselt werden. Wenn man mehrere steuerpflichtige Tätigkeiten ausübt, kann es sein, dass man verschiedene Steuernummern hat. In diesem Fall muss man darauf achten, dass man die jeweils richtige Nummer auf der Rechnung angibt.
Eine Rechnung von Privat muss bestimmte Angaben enthalten, um gültig zu sein. Dazu gehören beispielsweise der Name und die Anschrift des Leistungsempfängers und des Leistenden, das Datum der Leistungserbringung, eine Beschreibung der erbrachten Leistung sowie der Preis. Auch die Mehrwertsteuer muss angegeben werden, wenn sie anfällt. Eine Vorlage für eine Rechnung von Privatpersonen kann man im Internet finden und für seine eigenen Zwecke anpassen.
Insgesamt gilt: Wenn man als Privatperson eine Rechnung ausstellt, sollte man sich an bestimmte Vorgaben halten, um späteren Problemen vorzubeugen. Auch wenn man nicht verpflichtet ist, eine Rechnung zu schreiben, kann es sinnvoll sein, dies zu tun, um den Zahlungsverkehr transparenter zu gestalten und späteren Nachfragen vorzubeugen.
Es gibt viele verschiedene Programme, mit denen man Rechnungen schreiben kann. Einige beliebte Optionen sind z.B. Excel, Word, Google Docs oder spezielle Buchhaltungssoftware wie Lexware oder DATEV. Die Wahl des Programms hängt davon ab, welche Funktionen und Features man benötigt und wie viel man bereit ist, dafür zu bezahlen.
Ja, als Vermieter können Sie eine Rechnung stellen, wenn Sie z.B. Nebenkostenabrechnungen oder Mietzahlungen in Rechnung stellen möchten. Dabei müssen Sie jedoch bestimmte Angaben auf der Rechnung machen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Als Privatperson bist du in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, du betreibst eine gewerbliche Tätigkeit, die regelmäßige und selbstständige Einnahmen generiert. In diesem Fall musst du dich beim Finanzamt anmelden und Umsatzsteuer auf deine Einnahmen berechnen und abführen.