Sind E-Mails Schriftverkehr?

Für mehr Erfolg – Regeln zur Kommunikation via E-Mail


Auch eine E-Mail sollte nicht unter Verzicht auf Anrede, Grußformeln und Rechtschreibung schludrig dahin getippt werden. Wer seinen Adressaten nicht auf die Nerven gehen will, achtet auch beim elektronischen Schriftverkehr auf den guten Ton.

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E-Mails gehören heutzutage zum Alltag und sind aus der Geschäftswelt sowie aus dem privaten Bereich nicht mehr wegzudenken. Doch sind sie eigentlich Schriftverkehr? Und sind sie als Beweismittel zulässig? In diesem Artikel werden diese Fragen beantwortet und außerdem erklärt, warum man E-Mails schreibt und was man dabei beachten sollte.


Grundsätzlich sind E-Mails als Schriftverkehr anzusehen. Sie sind eine digitale Form von Briefen und können genauso wie diese als Beweismittel verwendet werden. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass eine E-Mail nur dann als Beweis vor Gericht zugelassen wird, wenn sie authentisch ist. Das bedeutet, dass der Absender und der Empfänger eindeutig identifiziert werden können und der Inhalt der E-Mail nicht verändert wurde.

Auch ein Anwaltsschreiben per E-Mail ist rechtskräftig, sofern es den Anforderungen an eine wirksame elektronische Kommunikation entspricht. Hierzu gehört unter anderem die Angabe einer qualifizierten elektronischen Signatur oder die Verwendung eines De-Mail-Kontos. Sind diese Anforderungen erfüllt, ist eine E-Mail genauso wirksam wie ein Schreiben auf Papier.

Warum schreibt man E-Mails? E-Mails sind schnell und einfach zu versenden. Sie kommen innerhalb von Sekunden beim Empfänger an und können von diesem jederzeit und überall abgerufen werden. Außerdem sparen sie Zeit und Kosten, da keine Briefmarken oder Postgebühren anfallen. Auch kann man mit E-Mails problemlos Anhänge wie Bilder oder Dokumente versenden.

Beim E-Mail schreiben gibt es allerdings auch einiges zu beachten. So sollte man darauf achten, eine höfliche und klare Sprache zu verwenden. Auch die Betreffzeile sollte aussagekräftig sein, damit der Empfänger direkt weiß, worum es geht. Zudem sollte man sich überlegen, wer die E-Mail erhalten soll und wer in CC gesetzt wird. Nicht alle Informationen sind für jeden Empfänger relevant.

Was gehört nicht in eine E-Mail? Persönliche oder vertrauliche Informationen sollten nicht per E-Mail verschickt werden. Auch sollte man auf das Verwenden von Emojis oder zu vielen Abkürzungen verzichten, da dies unprofessionell wirken kann. Wichtige Informationen sollten außerdem nicht nur in der E-Mail selbst, sondern auch in einem Anhang gespeichert werden, um zu gewährleisten, dass sie beim Empfänger auch tatsächlich ankommen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass E-Mails als Schriftverkehr anzusehen sind und genauso wie Briefe als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können. Beim E-Mail schreiben sollte man jedoch auf eine höfliche und klare Sprache achten und darauf, wer die E-Mail erhalten soll. Persönliche oder vertrauliche Informationen sollten nicht verschickt werden und wichtige Informationen sollten auch in einem Anhang gespeichert werden.

FAQ
Ist eine E-Mail ohne Unterschrift rechtsgültig?

Ja, eine E-Mail ohne Unterschrift kann rechtsgültig sein. In Deutschland gilt seit dem Jahr 2001 das Signaturgesetz, welches die elektronische Signatur als gleichwertig zur handschriftlichen Signatur anerkennt. Eine E-Mail kann also durchaus rechtsgültig sein, wenn die Identität des Absenders eindeutig festgestellt werden kann und eine elektronische Signatur oder eine andere Art der Authentifizierung verwendet wird. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, beispielsweise wenn Verträge notariell beurkundet werden müssen.

Ist eine Kündigung per E-Mail gültig?

Ja, eine Kündigung per E-Mail ist gültig, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gemäß § 126 Absatz 1 BGB ist eine elektronische Form genauso wirksam wie eine schriftliche Form, wenn der Empfänger der elektronischen Form zustimmt oder diese gesetzlich vorgesehen ist. Es empfiehlt sich jedoch, vor dem Versand einer Kündigung per E-Mail die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen und sicherzustellen, dass die Kündigung alle erforderlichen Angaben enthält.

Wie schreibe ich einen Rechtsanwalt per E-Mail an?

Wenn Sie einen Rechtsanwalt per E-Mail kontaktieren möchten, sollten Sie zuerst prüfen, ob der Anwalt E-Mail-Kontakt akzeptiert. Wenn ja, sollten Sie eine formelle E-Mail schreiben, die Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und den Grund für Ihre Kontaktaufnahme enthält. Es ist wichtig, höflich und klar zu sein und alle relevanten Informationen bereitzustellen. Sie können auch erwähnen, ob Sie eine schnelle Antwort benötigen oder ob es einen bestimmten Zeitrahmen gibt, in dem Sie eine Antwort benötigen.


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