Selbstgemachtes Essen zu verkaufen kann ein lukratives Geschäft sein. Doch bevor man damit beginnt, sollte man sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Denn nicht alles, was man selbst herstellt, darf auch verkauft werden.
Grundsätzlich ist der Verkauf von selbstgemachten Lebensmitteln erlaubt, solange man bestimmte Auflagen erfüllt. Dazu gehört unter anderem eine Betriebserlaubnis des zuständigen Gesundheitsamts sowie die Einhaltung von Hygienevorschriften. Auch die Kennzeichnung der Produkte ist wichtig.
Neuware kann man auf verschiedenen Online-Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy verkaufen. Auch ein eigener Online-Shop kann eine Möglichkeit sein. Zudem gibt es Flohmärkte oder Basare, auf denen man Neuware verkaufen kann.
Selbst gestrickte Produkte kann man auf Plattformen wie Etsy oder DaWanda verkaufen. Auch Flohmärkte oder Handwerksmärkte sind eine Möglichkeit. Wer eine eigene Webseite oder einen eigenen Online-Shop hat, kann dort ebenfalls selbst gestrickte Produkte anbieten.
Ab einem bestimmten Umsatz und einer gewissen Häufigkeit des Verkaufs wird ein Privatverkauf als gewerblich eingestuft. Die genauen Grenzen sind jedoch nicht einheitlich geregelt und können je nach Bundesland oder Branche unterschiedlich sein.
Als privater Verkäufer besteht grundsätzlich keine Rücknahmepflicht, es sei denn, es wurde eine Garantie oder Gewährleistung vereinbart. Allerdings kann es sinnvoll sein, eine Rücknahme anzubieten, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und negative Bewertungen zu vermeiden.
Als privater Verkäufer darf man bei eBay bis zu 20 Artikel im Monat verkaufen und dabei einen Gesamtumsatz von maximal 500 Euro erzielen. Wer diese Grenzen überschreitet, wird automatisch als gewerblicher Verkäufer eingestuft und muss sich entsprechend anmelden und Steuern zahlen.
Insgesamt gilt: Bevor man mit dem Verkauf von selbstgemachten oder anderen Produkten beginnt, sollte man sich über die geltenden rechtlichen Bestimmungen informieren, um mögliche Probleme zu vermeiden.
In Deutschland gibt es keine generelle Grenze für den privaten Verkauf von selbstgemachtem Essen. Allerdings müssen private Verkäufer die Lebensmittelhygienevorschriften einhalten und dürfen keine gesundheitlichen Risiken für Verbraucher darstellen. Wenn der Verkauf jedoch gewerblich wird und regelmäßig stattfindet, müssen Sie ein Gewerbe anmelden und weitere Vorschriften beachten.
Man kann gewerblich auf verschiedenen Orten verkaufen, wie zum Beispiel auf Märkten, in eigenen Geschäftsräumen, auf Messen oder auch online über eine eigene Website oder Plattformen wie Amazon oder Ebay. Es ist jedoch wichtig, sich vorher über die rechtlichen Voraussetzungen und Genehmigungen für den Verkauf zu informieren.
Als Handmade zählt alles, was von Hand gemacht wurde und nicht industriell hergestellt wurde. Das bedeutet, dass jedes Stück ein Unikat ist und es keine Massenproduktion gibt. Beispiele für Handmade-Produkte sind handgemachte Kleidung, Schmuck, Dekorationsartikel und Lebensmittel, die in kleinen Mengen von Hand hergestellt wurden.