Ein Planungsausschuss ist eine lokale Regierungsbehörde, die für die Überwachung der konzeptionellen und physischen Planung eines bestimmten Gebiets zuständig ist. Planungsausschüsse konzentrieren sich in der Regel darauf, sicherzustellen, dass das Gebiet so entwickelt wird, dass die Gesundheit und Sicherheit der örtlichen Bevölkerung gewährleistet ist.
Planungsausschüsse haben ein breites Spektrum an Aufgaben, die je nach Größe und Umfang des örtlichen Gebiets variieren. Zu diesen Aufgaben gehören in der Regel: die Ausarbeitung, Regelung und Aktualisierung lokaler Bebauungsvorschriften, die Überprüfung und Genehmigung von Entwicklungsprojekten, die Erstellung und Pflege lokaler Flächennutzungspläne und die Aufklärung der Öffentlichkeit über Entwicklung und Flächennutzung.
Der Hauptunterschied zwischen einer Planungs- und einer Raumordnungsbehörde besteht darin, dass die Planungs- und Raumordnungsbehörde für die Überwachung der konzeptionellen und physischen Planung des lokalen Gebiets zuständig ist, während die Raumordnungsbehörde für die Regulierung der Flächennutzung innerhalb des lokalen Gebiets verantwortlich ist. Die Baugenehmigungsbehörde prüft und genehmigt oder lehnt vorgeschlagene Bauvorhaben auf der Grundlage der von der Planungsbehörde aufgestellten Bauvorschriften ab.
Die Sitzungen des Planungsausschusses sind in der Regel öffentlich, und die Öffentlichkeit ist aufgefordert, an den Sitzungen teilzunehmen und sich zu den diskutierten Themen zu äußern. Die Öffentlichkeit kann sich auch am Entscheidungsprozess beteiligen, indem sie während der Sitzung Kommentare abgibt, Fragen stellt und Vorschläge unterbreitet.
Ein Planungsausschuss verwendet in der Regel eine Reihe von Dokumenten, die ihm bei der Entscheidungsfindung helfen. Zu diesen Dokumenten können örtliche Bebauungsvorschriften, Flächennutzungspläne, Entwicklungsvorschläge, Erhebungen und andere ähnliche Dokumente gehören.
Das Verfahren für die Einreichung eines Entwicklungsvorschlags bei einem Planungsausschuss umfasst in der Regel die Einreichung eines schriftlichen Antrags bei dem Ausschuss. Dieser Antrag enthält in der Regel Informationen über das geplante Bauvorhaben, wie z. B. die Art des Bauvorhabens, den Standort und alle vorgeschlagenen Änderungen der örtlichen Bebauungsvorschriften.
Planer spielen in der Regel eine Schlüsselrolle in Sitzungen des Planungsausschusses. Sie sind in der Regel für die technische Beratung und Analyse des Gremiums in Fragen der Flächennutzung, der Bebauungsvorschriften und der Entwicklungsvorschläge zuständig.
Der Ausschussvorsitzende leitet die Sitzungen des Planungsausschusses und stellt sicher, dass der Ausschuss die ordnungsgemäßen Verfahren einhält. Er ist auch dafür verantwortlich, dass alle Mitglieder des Ausschusses während der Sitzung gehört werden und dass alle Entscheidungen im besten Interesse der Gemeinde getroffen werden.
Die meisten Planungsausschüsse setzen sich aus gewählten oder ernannten Mitgliedern zusammen, die in dem betreffenden Gebiet ansässig sind. Das Gremium hat in der Regel einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und eine Reihe weiterer Mitglieder. Darüber hinaus verfügen die meisten Planungsausschüsse auch über einen Stab von Planern und anderen Fachleuten, die den Ausschuss bei der Entscheidungsfindung unterstützen.