Die Datenschutzrichtlinie (DPD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU), die 1995 erlassen wurde, um die Privatsphäre der in der EU gespeicherten personenbezogenen Daten zu schützen. Sie ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen, der die Verarbeitung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten von Einzelpersonen in der EU regelt.
Die Datenschutzrichtlinie legt die Grundsätze fest, die bei der Verarbeitung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten von Einzelpersonen befolgt werden müssen. Sie legt auch die Umstände fest, unter denen Daten erhoben werden dürfen, sowie die Rechte des Einzelnen auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und deren Kontrolle.
Die Datenschutzrichtlinie gilt für alle Organisationen und Unternehmen, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten, speichern oder nutzen. Dies gilt sowohl für Unternehmen mit Sitz in der EU als auch für solche von außerhalb der EU, die Dienstleistungen oder Produkte für Personen in der EU anbieten.
Die Datenschutzrichtlinie wird von den Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten, den Datenschutzbehörden (Data Protection Authorities, DPA), durchgesetzt. Diese Datenschutzbehörden sind dafür verantwortlich, dass Organisationen die Datenschutzrichtlinie einhalten.
Die Datenschutzrichtlinie enthält Bestimmungen über die Erhebung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten. Sie enthält auch Bestimmungen über das Recht des Einzelnen auf Zugang, Kontrolle und Berichtigung seiner personenbezogenen Daten.
Die Datenschutzrichtlinie hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, da sie von ihnen verlangt, die Grundsätze des Datenschutzes und die Rechte des Einzelnen zu beachten. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie einhalten, um Durchsetzungsmaßnahmen der Datenschutzbehörden zu vermeiden.
Organisationen, die die Datenschutzrichtlinie nicht einhalten, müssen mit erheblichen Geldstrafen und anderen Sanktionen seitens der Datenschutzbehörden rechnen.
Organisationen können die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie durch die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen sicherstellen. Dazu gehören die Umsetzung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren, die Schulung des Personals in Sachen Datenschutz und die Anwendung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
Der in der DSGVO verwendete Begriff ist "personenbezogene Daten". Personenbezogene Daten sind definiert als alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören unter anderem Namen, Adressen, E-Mail-Adressen und IP-Adressen.
Die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) ist ein neues EU-Datenschutzgesetz, das am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Die GDPR ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995. Die GDPR stärkt die EU-Datenschutzvorschriften, indem sie Einzelpersonen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten gibt und neue Rechte für Einzelpersonen festlegt.
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig davon, wo das Unternehmen ansässig ist. Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen die DSGVO einhalten, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Die DSGVO verlangt von Unternehmen, dass sie die ausdrückliche Zustimmung von Einzelpersonen einholen, bevor sie deren personenbezogene Daten erfassen, verwenden oder weitergeben. Außerdem müssen die Unternehmen den Betroffenen klare und präzise Informationen über ihre Rechte nach der DSGVO zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass die Betroffenen ihre Rechte problemlos ausüben können.
Die DSGVO sieht erhebliche Geldstrafen für Unternehmen vor, die gegen ihre Bestimmungen verstoßen, darunter bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder 20 Millionen Euro (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
Die Datenschutz-Grundverordnung gibt Einzelpersonen auch das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen, wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden.
Datenschutz und Schutz der Privatsphäre werden auch als Informationsschutz bezeichnet. Datenschutz ist das Recht auf Geheimhaltung der eigenen persönlichen Daten. Dieses Recht ist in vielen Ländern gesetzlich geschützt.
Der Datenschutz wird auch als Informationsschutz oder Datenschutz bezeichnet.
Die 8 Grundsätze des Datenschutzgesetzes sind:
1. die Verarbeitung muss fair, transparent und rechtmäßig sein
2. Die Daten müssen für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben werden
3. Die Daten müssen sachlich richtig, angemessen und relevant sein
4. Die Daten dürfen nicht länger als nötig aufbewahrt werden
5. Die Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die ihre Sicherheit gewährleistet
6. Die Rechte der betroffenen Personen müssen geachtet werden
7. Die für die Verarbeitung Verantwortlichen müssen für ihre Verarbeitungstätigkeiten rechenschaftspflichtig sein
8. Es muss ein Mechanismus vorhanden sein, mit dem Einzelpersonen ihre Rechte durchsetzen können.