Der Begriff "betroffene Person" wird in den Datenschutzbestimmungen verwendet und bezieht sich auf eine Person, deren personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden. Dies kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine andere Dateneinheit sein. Die betroffene Person ist die Person, über die der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Daten erhebt oder in deren Namen sie verarbeitet.
Die betroffene Person ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person identifiziert oder identifizierbar ist.
Eine betroffene Person ist eine Person, die Gegenstand von personenbezogenen Daten ist. Dabei kann es sich um Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Auftragnehmer oder andere Personen handeln. Alle personenbezogenen Daten müssen in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und -vorschriften erhoben und verarbeitet werden.
Betroffene Personen haben nach den Datenschutzbestimmungen eine Reihe von Rechten. Dazu gehören das Recht auf Zugang zu ihren Daten, das Recht auf Berichtigung und Löschung ihrer Daten, das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen, und das Recht, über die Verwendung ihrer Daten informiert zu werden.
Nach den Datenschutzvorschriften hat der für die Verarbeitung Verantwortliche bestimmte Pflichten gegenüber der betroffenen Person. Dazu gehört die Gewährleistung, dass die Daten auf sichere und rechtmäßige Weise erhoben, verarbeitet und gespeichert werden und dass die Daten nicht für Zwecke verwendet werden, denen die betroffene Person nicht zugestimmt hat.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) ist ein Instrument, das dazu dient, die Risiken zu ermitteln, zu analysieren und zu minimieren, die für die betroffenen Personen durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entstehen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung sollte vor jeder Datenverarbeitung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die betroffene Person ordnungsgemäß informiert wird und ihre Rechte geschützt werden.
Datenschutz durch Technik ist ein Konzept, das von den für die Verarbeitung Verantwortlichen und den Auftragsverarbeitern verlangt, dass sie bei der Konzeption, dem Aufbau und dem Betrieb von Systemen und Diensten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, Datenschutzerwägungen einbeziehen. Dazu gehört auch, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Daten sicher erfasst und gespeichert werden und dass die Rechte der betroffenen Personen geachtet werden.
Der Begriff "betroffene Person" wird in den Datenschutzvorschriften verwendet, um eine Person zu bezeichnen, deren personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden. Alle personenbezogenen Daten müssen in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und -vorschriften erhoben und verarbeitet werden, und die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter müssen sicherstellen, dass bei der Entwicklung und dem Betrieb von Systemen und Diensten Datenschutzaspekte berücksichtigt werden. Betroffene Personen haben auch eine Reihe von Rechten gemäß den Datenschutzbestimmungen, und vor jeder Datenverarbeitung sollte eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden.
Daten sind definiert als Informationen, die auf eine bestimmte Art und Weise für einen bestimmten Zweck organisiert wurden. Daten können entweder strukturiert oder unstrukturiert sein. Ein Datensubjekt ist eine Person, die im Mittelpunkt der Datenerhebung und -analyse steht.
Ja, der Begriff "betroffene Person" ist in Artikel 4 der Datenschutz-Grundverordnung definiert. Eine betroffene Person ist eine natürliche Person, die direkt oder indirekt durch Bezugnahme auf eine Kennung wie einen Namen, eine Kennnummer, Standortdaten oder eine Online-Kennung identifiziert werden kann.
Es gibt vier Haupttypen von Datensubjekten:
1. Natürliche Personen: Zu dieser Kategorie gehören natürliche Personen, deren Daten erhoben und verarbeitet werden.
2. Organisationen: Zu dieser Kategorie gehören Unternehmen, Institutionen und andere juristische Personen, deren Daten erhoben und verarbeitet werden.
3. Gruppen: Diese Kategorie umfasst Gruppen von Personen oder Organisationen, deren Daten erhoben und verarbeitet werden.
4. öffentliche Personen: Zu dieser Kategorie gehören Prominente, Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens, deren Daten erhoben und verarbeitet werden.
Die betroffenen Personen sind aus mehreren Gründen wichtig. Erstens sind die betroffenen Personen die Personen, deren Daten erhoben, verwendet und/oder verarbeitet werden. Das bedeutet, dass die betroffenen Personen ein berechtigtes Interesse daran haben, dass ihre Daten richtig und geschützt sind. Zweitens haben die betroffenen Personen gemäß den Datenschutzgesetzen bestimmte Rechte, darunter das Recht auf Zugang zu ihren Daten, das Recht auf Löschung ihrer Daten und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung. Schließlich können betroffene Personen eine Beschwerde einreichen, wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden.
Ein Unternehmen ist keine betroffene Person im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine betroffene Person ist eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person.