Die Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (Restriction of Hazardous Substances, RoHS) ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union (EU), die Grenzwerte für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten festlegt. RoHS wurde erlassen, um die Menge an gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Produkten zu reduzieren.
Die RoHS-Richtlinie legt Grenzwerte für die Verwendung von sechs gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten fest: Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether.
Hersteller von elektrischen und elektronischen Produkten, die der RoHS-Richtlinie unterliegen, müssen die Einhaltung der Richtlinie nachweisen. Die Unternehmen müssen bescheinigen, dass ihre Produkte die RoHS-Grenzwerte einhalten, und sie müssen in der Lage sein, diese Behauptungen zu belegen.
Die RoHS-Richtlinie enthält einige Ausnahmen, die die Verwendung von gefährlichen Stoffen oberhalb der RoHS-Grenzwerte erlauben. Ausnahmen werden für bestimmte Anwendungen, z. B. medizinische Geräte, oder für bestimmte Materialien, z. B. Blei in Lötmitteln, gewährt.
Der Zweck der RoHS-Richtlinie besteht darin, die Menge an gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Produkten zu verringern. Dadurch werden die Auswirkungen dieser Produkte auf die Umwelt verringert und ein Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt geleistet.
Hersteller, die die RoHS-Richtlinie nicht einhalten, müssen mit Sanktionen rechnen. Diese können Geldstrafen oder die Rücknahme von Produkten vom Markt umfassen.
Produkte, die recycelt oder wiederverwendet werden, müssen ebenfalls die RoHS-Grenzwerte einhalten. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher wiederverwendet werden können und dass sie die RoHS-Grenzwerte einhalten.
Die RoHS-Richtlinie ist ein wichtiger Rechtsakt, der Grenzwerte für die Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten festlegt. Sie trägt zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei und gewährleistet, dass die Produkte sicher in der Anwendung sind.
RoHS ist eine Abkürzung für Restriction of Hazardous Substances (Beschränkung gefährlicher Stoffe). Die RoHS-Richtlinie zielt darauf ab, die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu beschränken. Die Richtlinie gilt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Es gibt sechs Stoffe, die unter die Richtlinie fallen: Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE).
RoHS 6 6 bezieht sich auf die sechs eingeschränkten Stoffe, die von der Richtlinie erfasst werden.
RoHS 5 ist ein Verweis auf die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die 5 in RoHS 5 bezieht sich auf die 5 eingeschränkten Stoffe: Blei, Quecksilber, Kadmium, sechswertiges Chrom und polybromierte Biphenyle (PBBs).
Die in der RoHS-Richtlinie vorgeschriebenen eingeschränkten Stoffe sind Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether.
Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (Restriction of Hazardous Substances Directive - RoHS) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektronischen und elektrischen Geräten einschränkt. RoHS 3 ist die dritte und jüngste Version der Richtlinie, die 2015 veröffentlicht wurde. Die Richtlinie verbietet die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen (PBB) und polybromierten Diphenylethern (PBDE) in elektronischen und elektrischen Geräten. Außerdem werden die Hersteller verpflichtet, Informationen über das Vorhandensein dieser Stoffe in ihren Produkten bereitzustellen.
Es gibt sechs RoHS-Kategorien: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether.