Adiconsum hilft Nutzern, die Probleme haben, eine Rückerstattung für 28-Tage-Rechnungen zu beantragen: So geht's
Vor einigen Monaten, im Juli 2019, hat der Staatsrat einer Affäre ein Ende gesetzt, die gut zwei Jahre dauerte und immer peinlicher wurde: Es geht um die berühmte Rückerstattung für 28-Tage-Rechnungen durch Telefonanbieter.
Der Staatsrat war eindeutig: Die Telefongesellschaften hatten kein Recht, eine vierwöchige Rechnungsstellung vorzuschreiben, und müssen den Verbrauchern die Kosten erstatten. Aber das ist noch nicht alles: Die Erstattung muss automatisch erfolgen und kann nicht durch die Bereitstellung einer zusätzlichen kostenlosen Dienstleistung ersetzt werden. Und das alles nur auf dem Papier, denn die Betreiber reagierten, indem sie Formulare und Webseiten veröffentlichten, um die Erstattung zu erhalten, anstatt sie dem Nutzer automatisch gutzuschreiben. Obwohl immer wieder behauptet wird, dass die Erstattung automatisch erfolgen soll, hat bisher noch kein Nutzer etwas erhalten, ohne vorher zu fragen.
Erstattung von 28-Tage-Rechnungen über Adiconsum
Der Verein zum Schutz der Verbraucherrechte, Adiconsum, hat daher beschlossen, denjenigen zu helfen, die Anspruch auf eine Erstattung haben. Auf der Website des Vereins können Sie ein Formular ausfüllen, mit dem Sie Adiconsum beauftragen, in unserem Namen eine Rückerstattung zu beantragen. Sie müssen Ihre persönlichen Daten, Ihre Steuernummer, Ihre E-Mail-Adresse und ein Ausweisdokument angeben. Sie müssen dann angeben, bei welchem Betreiber Sie eine Erstattung beantragen möchten, und erklären, dass Sie nicht bereits auf andere Weise eine Erstattung beantragt haben und dass Sie keine zusätzliche Leistung als Ausgleich beantragt haben. Nach Erhalt des ausgefüllten Formulars sendet Adiconsum es am 15. oder 30. des Monats an die verschiedenen Betreiber von Tim, Vodafone, Wind Tre oder Fastweb, um die fällige Rückerstattung zu erhalten und sie dann an den Nutzer weiterzuleiten. Die gleiche Vollmacht kann auch in den örtlichen Büros von Adiconsum erteilt werden, wenn Sie ein gültiges Dokument mitbringen.
Rückerstattung von 28-Tage-Rechnungen über die Websites der Betreiber
Wer seine persönlichen Daten nicht an Adiconsum weitergeben möchte, kann jederzeit einen persönlichen Antrag stellen, der über das auf der Website des Betreibers veröffentlichte Formular an den Betreiber weitergeleitet wird. Derzeit haben nur Vodafone und Fastweb die Formulare veröffentlicht, und das Verfahren ist noch einfacher als das von Adiconsum vorgeschlagene.
Tim hat angekündigt, dass die Nutzer eine Rückerstattung durch einen Anruf beim 187 Festnetz-Kundenservice beantragen können und dass ab November 2019 ein Formular in ihrem persönlichen Bereich MyTim zur Verfügung stehen wird. Wer jedoch keine Zeit verlieren will, kann Adiconsum um Hilfe bitten.