Fahrradbonus 2020, wann wird die Plattform für die Rückerstattung verfügbar sein


Die Plattform für die Beantragung des Fahrradbonus 2020 wird nach dem 6. August freigeschaltet und ermöglicht es allen, sich ihre Ausgaben erstatten zu lassen

Der Mobilitätsbonus 2020 befindet sich in der Endphase: Nach dem 6. August wird die Plattform für die Beantragung der Rückerstattung für diejenigen verfügbar sein, die bereits ein nachhaltiges Verkehrsmittel gekauft haben, d.h. ein Fahrrad, ein E-Bike, einen Elektroroller, ein Hoverboard oder ein Segway. Die Maßnahme ist bereits seit einigen Monaten angekündigt, wurde aber aufgrund bürokratischer Missverständnisse zwischen dem Umwelt- und dem Verkehrsministerium, den beiden Stellen, die sich für den Fahrradbonus stark gemacht haben, noch nicht offiziell gemacht.

Die Plattform für die Beantragung von Mitteln sollte Ende Juli freigegeben werden, aber es wurde beschlossen, sie erst nach dem 6. August einzurichten, dem Tag, an dem die Ständige Konferenz der Länder und Regionen zusammentritt, um über den Ministererlass zum Fahrradbonus zu beraten. Nach der Konferenz sollten die Veröffentlichung im Amtsblatt und der Start der Plattform erfolgen. Um auf die Plattform zuzugreifen und die Erstattung zu beantragen, müssen Sie die App auf Ihr Smartphone herunterladen oder sich per Computer anmelden und Ihre SPID, das Sistema Pubblico di Identità Digitale (öffentliches digitales Identitätssystem), verwenden.

Wie Sie den Fahrradbonus 2020 beantragen

Die Plattform für den Fahrradbonus 2020 ist fertig, aber es fehlt noch das Durchführungsdekret und dessen Veröffentlichung im Amtsblatt, damit sie für alle zugänglich ist. Diese Veröffentlichung soll am 6. August erfolgen. Dies ist das mögliche Veröffentlichungsdatum der Webapp, mit der Sie die Erstattung für den Kauf eines der mit dem Bonus bici 2020 kompatiblen Fahrzeuge beantragen können: Fahrräder, E-Bikes, Elektroroller und Hoverboards.

Im Vergleich zu den anfänglichen Hypothesen wird die Plattform viel später veröffentlicht werden, aber diejenigen, die bereits ein nachhaltiges Fahrzeug gekauft haben (die Maßnahme ist in der Tat rückwirkend und deckt alle Käufe ab, die seit dem 4. Mai getätigt wurden), brauchen sich keine Sorgen zu machen: Die Mittel sind für alle da und haben sich sogar noch erhöht. Umweltminister Costa hat uns versichert, dass es keinen "Klick-Tag" geben wird und dass die verfügbaren Mittel auf 210 Millionen Euro aufgestockt wurden.

Um den Fahrradbonus zu beantragen, müssen Sie die Ad-hoc-App herunterladen und sich mit Ihren SPID-Anmeldedaten anmelden. Dieses System ist dem des Urlaubsbonus sehr ähnlich, der sich sehr bewährt hat.


Wie funktioniert der Fahrradbonus 2020

Der Mobilitätsbonus 2020 ist ein Zuschuss für den Kauf nachhaltiger, schadstofffreier Fahrzeuge, vorzugsweise Elektrofahrzeuge. Die Liste der kompatiblen Fahrzeuge umfasst die oben genannten Fahrräder, E-Bikes und Elektroroller.

Der Fahrradbonus ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 60 % der von einer Person getätigten Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro abdeckt. Das bedeutet, dass Sie mehr als 833 € ausgeben müssen (wovon 500 € erstattet werden), um den vollen Bonus zu erhalten.

Der Bonus gilt rückwirkend für alle Einkäufe, die ab dem 4. Mai getätigt werden. Um die Erstattung zu erhalten, müssen Sie die Rechnung des Kaufs haben und sie auf die Plattform hochladen, sobald sie verfügbar ist. Wenn Sie Ihren Einkauf noch nicht getätigt haben, können Sie den Bonus in Form eines Gutscheins in Anspruch nehmen und diesen beim Händler vorlegen, um den Rabatt von 60 % zu erhalten.


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