Welche Rechtsform als Einzelperson?

Definition der Rechtsform Einzelunternehmen / Einzelfirma


Ein Unternehmer wird als Einzelunternehmer bezeichnet, wenn er Inhaber einer Einzelfirma ist. Der Einzelunternehmer gründet als einzelne natürliche Person als Landwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler, die voll haftet.

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Als Einzelperson stehen bei der Gründung eines Unternehmens verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Die Wahl der passenden Rechtsform hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Unternehmens, der Haftungsfrage und steuerlichen Aspekten. In diesem Artikel werden einige der gängigsten Rechtsformen für Einzelpersonen vorgestellt und erläutert.


Einzelunternehmen:

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. Hierbei handelt es sich um eine natürliche Person, die ein Unternehmen gründet und allein für alle Belange verantwortlich ist. Das bedeutet auch, dass der Inhaber für alle Schulden des Unternehmens haftet. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert und kann ohne notarielle Beurkundung erfolgen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):

Die GbR ist eine Rechtsform für Unternehmen, die von mehreren Personen gegründet wird. Hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter für die Schulden haften. Die Gründung einer GbR erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet wird.

Partnerschaftsgesellschaft:

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Rechtsform für Freiberufler, wie zum Beispiel Anwälte, Steuerberater und Ärzte. Hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft, bei der die Partner für die Schulden haften. Im Gegensatz zur GbR ist die Partnerschaftsgesellschaft keine Sozietät. Die Gründung erfolgt ebenfalls durch einen Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet werden muss.

Anwaltskanzlei:

Eine Anwaltskanzlei ist ein Zusammenschluss von Anwälten, die sich zu einer Sozietät zusammengeschlossen haben. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der die Anwälte für die Schulden haften. Die Gründung einer Anwaltskanzlei erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, der notariell beurkundet werden muss.

Bürogemeinschaft:

Eine Bürogemeinschaft ist kein eigenständiges Unternehmen, sondern eine Kooperation von verschiedenen Unternehmen, die sich räumlich zusammengeschlossen haben. Hierbei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Zusammenarbeit, bei der jeder Partner sein eigenes Unternehmen weiterführt. Eine Bürogemeinschaft kann in der Regel ohne notarielle Beurkundung gegründet werden.

Kanzlei als juristische Person:

Eine Kanzlei ist keine juristische Person, sondern eine Bezeichnung für eine Anwaltskanzlei oder eine Kanzlei anderer Freiberufler. Die Kanzlei selbst hat keine eigene Rechtsfähigkeit, sondern die einzelnen Partner oder Inhaber der Kanzlei haften für die Schulden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wahl der passenden Rechtsform von verschiedenen Faktoren abhängt und sorgfältig abgewogen werden sollte. Einzelunternehmen, GbR, Partnerschaftsgesellschaft, Anwaltskanzlei und Bürogemeinschaft sind einige der gängigsten Rechtsformen für Einzelpersonen. Es ist wichtig, sich im Vorfeld ausführlich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen zu informieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

FAQ
Was ist eine überörtliche Sozietät?

Eine überörtliche Sozietät ist eine Gesellschaft von Anwälten oder anderen Berufsträgern, die in verschiedenen Städten oder Regionen tätig sind und zusammenarbeiten, um ihren Mandanten eine umfassende Beratung und Vertretung zu bieten. Im Gegensatz zu einer örtlichen Sozietät haben die Mitglieder einer überörtlichen Sozietät oft keine gemeinsamen Geschäftsräume und arbeiten aus verschiedenen Standorten heraus.

Ist Corporation eine Rechtsform?

Ja, Corporation ist eine Rechtsform. Allerdings handelt es sich dabei um eine Unternehmensform, die in erster Linie in den USA und Kanada verbreitet ist und in Deutschland nicht üblich ist. In Deutschland sind die gängigsten Rechtsformen für Einzelpersonen die Einzelunternehmung und die GmbH.

Was ist eine GbR in USA?

Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gibt es in den USA nicht. Das Äquivalent dazu ist die Limited Liability Company (LLC).


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