Wann muss der Käufer die Rücksendekosten tragen?
Im Grundsatz trägt nach § 357 Abs. 6 BGB der Verbraucher die Rücksendekosten nachdem er einen online abgeschlossenen Vertrag widerrufen hat. Allerdings muss der Onlinehändler die Kosten der Rücksendung übernehmen, wenn er dies zugesichert hat, oder nicht auf die Kosten für den Verbraucher hingewiesen hat. Lesen Sie mehr auf www.financeandlife.de Wenn Sie als Käufer bei … Weiterlesen