Was muss auf eine Visitenkarte GmbH?

Nach § 35 a GmbHG muss die Rechtsform (= GmbH ) nur auf Geschäftsbriefen angegeben werden. Eine Visitenkarte zählt nicht zu Geschäftsbriefen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, den Rechtsformzusatz „“GmbH““ mit aufzunehmen, da anderenfalls ein „“Rechtsschein““ gesetzt werden könnte. Lesen Sie mehr auf www.existenzgruender.de Eine Visitenkarte ist ein wichtiger Bestandteil jeder Geschäftskommunikation. Sie ist ein kleines, … Weiterlesen