Wer muss den Zugang einer E-Mail beweisen?
Den Absender einer E-Mail trifft gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zu Gute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. Lesen Sie mehr auf www.datev-magazin.de Eine der größten Herausforderungen in der heutigen digitalen Welt … Weiterlesen