Ist die Teilnahme am Betriebsausflug Arbeitszeit?
Betriebsausflug ist Arbeitszeit. Allerdings können Arbeitnehmer keine zusätzlichen Vergütungen einfordern, wenn der Ausflug über die normale Arbeitszeit hinaus dauert. Da ein Betriebsausflug zur Arbeitszeit gerechnet wird, sind Arbeitnehmer für dessen Dauer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Lesen Sie mehr auf www.hirschfeld.de Betriebsausflüge sind eine großartige Möglichkeit für Mitarbeiter, sich außerhalb des Arbeitsplatzes kennenzulernen und zu … Weiterlesen