Zahlungsunwirksam sind alle Aufwendungen und Erträge, deren Veränderungen sich nicht auf den Zahlungsmittelbestand auswirken. Bei diesen Aufwendungen bzw. Erträge fließt also kein Geld. Zahlungsunwirksame Aufwendungen sind beispielsweise Abschreibungen oder die Erhöhung von Rückstellungen.
Unter Sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen versteht man Kosten, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit anfallen, jedoch keine Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens haben. Diese Aufwendungen werden auch als nicht liquiditätswirksame Aufwendungen bezeichnet und umfassen beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen oder Wertberichtigungen.
Im Gegensatz dazu stehen zahlungswirksame Aufwendungen, welche direkte Auswirkungen auf den Zahlungsmittelbestand eines Unternehmens haben. Hierzu zählen beispielsweise Löhne, Mieten oder Materialkosten. Zahlungswirksame Aufwendungen stellen somit einen wichtigen Faktor für die Liquidität eines Unternehmens dar.
Außerordentliche Aufwendungen sind Kosten, die ungewöhnlicher Natur sind und nicht im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs anfallen. Hierzu zählen beispielsweise Schadensersatzforderungen oder Kosten für Naturkatastrophen. Solche außerordentlichen Aufwendungen können einen erheblichen Einfluss auf die finanzielle Situation eines Unternehmens haben.
Ein negativer Cashflow aus Investitionstätigkeit bedeutet, dass das Unternehmen mehr Geld für Investitionen ausgegeben hat, als es durch den Verkauf von Anlagevermögen eingenommen hat. Ein negativer Cashflow aus Investitionstätigkeit kann darauf hinweisen, dass das Unternehmen hohe Investitionen tätigt und somit langfristige Wachstumsperspektiven verfolgt.
Zinsaufwendungen sind grundsätzlich zahlungswirksam, da sie unmittelbar Auswirkungen auf den Zahlungsmittelbestand eines Unternehmens haben. Allerdings können auch Zinsaufwendungen in den Bereich der Sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen fallen, wenn sie beispielsweise als Abschreibungen auf langfristige Schulden verbucht werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen Kosten darstellen, die im Rahmen des betrieblichen Geschäfts anfallen, jedoch keine direkten Auswirkungen auf die Liquidität des Unternehmens haben. Im Gegensatz dazu stehen zahlungswirksame Aufwendungen, welche direkte Auswirkungen auf den Zahlungsmittelbestand des Unternehmens haben. Außerordentliche Aufwendungen sind ungewöhnliche Kosten, die nicht im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs anfallen. Ein negativer Cashflow aus Investitionstätigkeit kann auf hohe Investitionen und langfristige Wachstumsperspektiven hinweisen. Zinsaufwendungen können zahlungswirksam oder auch in den Bereich der Sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen fallen.
Der operative Cashflow gibt Auskunft über den Zahlungsmittelzufluss und -abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit eines Unternehmens.
Zahlungswirksam sind alle Aufwendungen und Ausgaben, die tatsächlich ausgezahlt werden müssen, also bei denen Geld fließt. Dazu gehören zum Beispiel Löhne, Gehälter, Mieten, Zinsen und Tilgungen.
Der Jahresüberschuss ist das Ergebnis, das sich aus der Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen eines Geschäftsjahres ergibt, während der Gewinn die Differenz zwischen den Erträgen und den Kosten eines Unternehmens darstellt. Der Gewinn ist somit eine Teilmenge des Jahresüberschusses, der weitere Faktoren wie Steuern und Zinsen berücksichtigt.