Piratenseiten, KissTube wiedereröffnet. Berufungsgericht: Kein Verstoß gegen das Urheberrecht


Das Berufungsgericht Rom hat im Fall KissTube entschieden, dass das Verlinken von Videos oder Bildern von anderen Websites, wenn sie für jedermann zugänglich sind, kein Verbrechen darstellt

Urheberrecht und Internet sind zwei häufig miteinander kollidierende Themen, auch wenn es im Moment keinen wirklichen Gewinner gibt. Es ist kompliziert, genau zu bestimmen, was im Netz legal und was illegal ist. In der Zwischenzeit hat das Berufungsgericht in Rom jedoch entschieden, dass das Einbetten nicht gegen das Urheberrecht verstößt.

Der KissTube-Fall und die italienische Entscheidung.

Das Berufungsgericht in Rom hat eine Entscheidung aufgehoben, die im vergangenen Monat gegen die italienische Website KissTube erging. Das Portal war wegen Urheberrechtsverletzungen gesperrt worden. Der Fall umfasst 152 weitere Websites, die aus ähnlichen Gründen gesperrt wurden. Vorläufig wurde jedoch nur die Sperre von KissTube aufgehoben. Die Website war gemeldet und dann angefochten worden, weil sie mehrere Videos von YouTube vollständig reproduziert hatte. Auf KissTube wurden diese Videos eingebettet und kategorisiert, um dem Nutzer die Navigation zu erleichtern. Die Seite präsentiert keine Originalinhalte, sondern ist vollständig mit YouTube verlinkt.

Das italienische Gericht und der Gerichtshof der Europäischen Union

Die italienische Entscheidung spiegelt die Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union wider. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass das Einbetten oder Abfilmen von Videos und Bildern, die auf anderen Websites zu finden sind, nicht als Urheberrechtsverletzung zu betrachten ist. Offensichtlich, wenn diese für alle Webnutzer ohne Rechte und ohne Abonnements verfügbar sind. Auch die Vervielfältigung von Raubkopien oder kostenpflichtigen Bildern ist rechtmäßig, wenn sie ohne das Wissen erfolgt, dass sie nicht für jedermann zugänglich sind. Und vor allem ist sie nicht gewinnorientiert. KissTube wurde freigesprochen, weil YouTube selbst die Seite oder die eingebetteten Videos auf dem italienischen Portal nie gemeldet hatte.


Neue EU-Urheberrechtsvorschriften

Der KissTube-Fall ist eine gute Nachricht für alle Seiten, die die gleiche Arbeit leisten, stellt aber keinen Durchbruch dar. Auf europäischer Ebene gibt es in der Tat einen großen Kampf, der natürlich von der Urheberrechtsindustrie unterstützt wird, gegen die Verlinkung und die vollständige Wiedergabe auf anderen Websites als dem Original. Nach dem EU-Urheberrechtsgesetz ist diese Art von Aktivität im Netz immer noch ein Verstoß.


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