Geldautomaten und Kreditkarten: Was sich ab dem 1. Januar ändert [VIDEO]


Das Jahr 2021 beginnt mit zwei Neuerungen für Geldautomaten und Kreditkarten, die beide den elektronischen Zahlungsverkehr fördern sollen.

Ab dem 1. Januar 2021 werden zwei wichtige Neuerungen für den elektronischen Zahlungsverkehr eingeführt, die beide den Verzicht auf Bargeld fördern und die Rückverfolgung von Transaktionen zwischen Privatpersonen und Einzelhändlern erleichtern sollen, um die Steuerhinterziehung zu verringern. Die Technologie kann sich in der Tat als ein sehr nützliches Instrument für die Steuerbehörden erweisen.

Die beiden Neuerungen sind die Einführung des gewöhnlichen staatlichen Cashback-Programms, das halbjährlich stattfindet, und die Verdoppelung des Höchstbetrags für "kontaktlose" Zahlungen, d.h. solche, die mit einer Kredit- oder Debitkarte durch Berührung des POS und ohne Eingabe einer PIN zur Autorisierung der Transaktion erfolgen. Einerseits werden die Bürgerinnen und Bürger ermutigt, mit Karte und nicht per Kontakt zu bezahlen, und andererseits wird ihnen das Leben erleichtert, indem sie größere Einkäufe tätigen können, ohne einen Verifizierungscode eingeben zu müssen.

Staats-Cashback: Regeln ab 1. Januar

Ab dem 1. Januar 2021, nachdem das schwierige Weihnachts-Cashback-Experiment beendet ist, beginnt der erste sechsmonatige Bezugszeitraum für das normale Staats-Cashback. Die Bürgerinnen und Bürger haben sechs Monate Zeit, um mindestens 50 gültige Transaktionen zu tätigen und 10 % Cashback auf die dabei ausgegebenen Beträge zu erhalten, maximal jedoch 150 € pro Halbjahr.

Zunächst gibt es nur Karten und einige wenige Apps wie Satispay, aber die Regierung verspricht, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis die Menschen auch mit Smartphones über NFC und Apps wie Apple Pay, Google Pay und Samsung Pay bezahlen können.

Neben dem normalen Cahsback gibt es auch den Super Cashback: 1.500 Euro für die ersten 100.000 Personen, die in einem Zeitraum von sechs Monaten die meisten gültigen Transaktionen durchführen.


Kredit- und Debitkarten: der neue Schwellenwert für kontaktlose Zahlungen

Zur gleichen Zeit, ebenfalls ab 1. Januar 2021, wird der Schwellenwert für kontaktlose Zahlungen verdoppelt. Es ist nun möglich, bis zu 50 Euro ohne PIN-Eingabe zu bezahlen, vorher waren es 25 Euro.

Die Verdoppelung betrifft unter anderem alle Inhaber von Bancomat-, Visa-, Mastercard- und BancoPosta-Karten, und der neue Schwellenwert gilt in den meisten Fällen auch für Einkäufe im Ausland.


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