Die Europäische Union arbeitet an einer neuen Richtlinie zur Vereinheitlichung der elektronischen Rechnungsstellung in den Mitgliedstaaten und zur Vereinfachung der MwSt-Verwaltung
Die Europäische Kommission bereitet sich darauf vor, in Brüssel eine neue Richtlinie vorzulegen, die nicht nur neue Regeln für die Verwaltung der MwSt in den Mitgliedstaaten, sondern auch neue Regeln für die elektronische Rechnungsstellung in Europa festlegen wird.Nach dem Inkrafttreten der neuen Mehrwertsteuerregeln für Fernverkäufe in der EU zum 1. Juli 2021 und der Schaffung der speziellen Regelung der einzigen Anlaufstelle (OSS) ist nun die elektronische Rechnungsstellung an der Reihe.
Die ersten Vorschläge werden bereits Ende 2021 in Brüssel diskutiert, mit dem Ziel, bis Herbst 2022 zu einer neuen Richtlinie zu gelangen. Italien ist bereits Vorreiter bei der elektronischen Rechnungsstellung, die ab 2019 verpflichtend ist und von mehrwertsteuerlich registrierten Freiberuflern und Unternehmen zunehmend genutzt wird. Außerdem haben sich die italienischen Steuerbehörden bereits bereit erklärt, die Verpflichtung auf die Inhaber von Mehrwertsteuerpauschalen und die Mindestlohnregelung auszudehnen, und bereiten neue nationale Regelungen vor. Aus diesem Grund wenden sich immer mehr Gewerbetreibende, auch solche mit Pauschalpreisen, an Online-Dienste und Verwaltungssoftware wie Libero SiFattura. Mit dem kostenlosen Basic-Tarif können Sie elektronische Rechnungen erstellen und empfangen, mit dem Lite-Tarif für 29 Euro pro Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer können Sie sie auch versenden. Schließlich gibt es noch das Pro-Abo, das für 49 € pro Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer auch die gemeinsame Nutzung des Zugangs mit Ihrem Buchhalter und Ihren Mitarbeitern ermöglicht, so dass Sie Ihre Buchhaltung immer in Ordnung halten können.
EU-Rechnungsstellung: Wo stehen wir?
Eine Art der europäischen Rechnungsstellung gibt es bereits, sie ist in der Richtlinie 2014/55 definiert und gilt nur für das öffentliche Auftragswesen. Mit der Richtlinie macht die EU die elektronische Rechnungsstellung ab 2019 für zentrale öffentliche Einrichtungen und ab 2020 auch für lokale öffentliche Einrichtungen verbindlich. Insbesondere mussten elektronische Rechnungen in den XML-Formaten UBL 2.1 und CII 16B gemäß der europäischen technischen Norm EN 16931 empfangen werden.
Ziel der Richtlinie war es, ein Modell zu finden, das die Interoperabilität von Rechnungen zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleistet, damit die Datenverarbeitung automatisiert werden kann. Ziel der Europäischen Kommission wird es auch hier sein, Standards für die Schaffung eines interoperablen E-Invoicing-Systems zu definieren, die eine gemeinsame Regelung für alle EU-Länder vorsehen. Ein Weg, der bereits mit dem europäischen PEC beschritten wurde, für das die Union die technischen Normen und die Kriterien festgelegt hat, die zu beachten sind, um seine Gültigkeit auf alle Staaten auszudehnen.
Elektronische Rechnungsstellung in Italien obligatorisch
In Italien ist die elektronische Rechnungsstellung inzwischen vom Zoll genehmigt worden und wird von immer mehr Unternehmen und Fachleuten genutzt. Die italienische Regierung hat die obligatorische elektronische Rechnungsstellung eingeführt, nachdem sie von der EU mit dem Beschluss 2018/593 die Genehmigung erhalten hatte, die elektronische Rechnungen für Mehrwertsteuerpflichtige ab dem 1. Januar 2019 verbindlich vorschreibt. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind vorerst nur die Mitglieder der Pauschal- und Mindestlohnregelungen, die weiterhin Papierrechnungen verwenden können. Eine Situation, die nicht von langer Dauer sein wird: Das Finanzamt hat bereits die Bereitschaft der EU geäußert, die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung auch auf die Pauschal- und Mindeststeuerzahler auszudehnen.
Elektronische Rechnungsstellung: die Vorteile
In den letzten zwei Jahren hat sich gezeigt, dass die elektronische Rechnungsstellung denjenigen, die sich für dieses System entscheiden, zahlreiche Vorteile bietet, da es sicher und schnell ist und ihnen ein digitales Archiv bietet, das jederzeit abgerufen werden kann. Darüber hinaus wird für diejenigen, die die elektronische Rechnungsstellung nutzen, die Frist für Steuerbescheide durch die Steuerbehörden von 5 auf 4 Jahre verkürzt.