Steuerbefreite Angestellte vs. unbefreite Angestellte: Ein umfassender Leitfaden
1. Definition von unbefristeten und befristeten Angestellten
Wenn es um die Einstufung von Arbeitnehmern geht, müssen Arbeitgeber oft zwischen unbefristeten und befristeten Angestellten entscheiden. Befreite Angestellte sind solche, die unabhängig von der Anzahl ihrer Arbeitsstunden ein festes Gehalt erhalten und von bestimmten Lohn- und Arbeitszeitregelungen wie der Überstundenvergütung ausgenommen sind. Nicht befreite Angestellte hingegen erhalten ein festes Gehalt, haben aber Anspruch auf Überstundenvergütung, wenn sie in einer Arbeitswoche mehr als eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten.
2. Qualifikationsanforderungen für befreite und nicht befreite Angestellte
Um als befreiter Angestellter eingestuft zu werden, muss der Angestellte bestimmte Kriterien erfüllen, wie z. B. ein Gehalt von mindestens 23.600 USD pro Jahr, eine Tätigkeit, die den Kriterien des Fair Labor Standards Act (FLSA) entspricht, und eine Position, die von der Überstundenvergütung befreit ist. Gehaltsempfänger, die nicht befreit sind, müssen dagegen keine bestimmten Kriterien erfüllen, um als solche eingestuft zu werden.
Einer der Hauptvorteile der Einstufung als steuerbefreiter Angestellter besteht darin, dass sich der Angestellte keine Gedanken über seinen Anspruch auf Überstundenvergütung machen muss. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer so viele Stunden wie nötig arbeiten kann, ohne sich Gedanken über die Zahlung zusätzlicher Löhne machen zu müssen. Angestellte, die nicht befreit sind, haben dagegen Anspruch auf Überstundenvergütung, wenn sie mehr als eine bestimmte Anzahl von Stunden in einer Arbeitswoche arbeiten. Dies kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, die sich durch Überstunden etwas dazuverdienen wollen.
Wie bereits erwähnt, haben steuerbefreite Angestellte keinen Anspruch auf Überstundenvergütung, während steuerbefreite Angestellte Anspruch auf Überstundenvergütung haben, wenn sie mehr als eine bestimmte Anzahl von Stunden in einer Arbeitswoche arbeiten. Im Allgemeinen haben unbezahlte Angestellte Anspruch auf das 1,5-fache ihres regulären Lohns für alle Stunden, die sie in einer Arbeitswoche mehr als 40 Stunden arbeiten.
5. Einer der möglichen Nachteile der Einstufung als steuerbefreiter Angestellter besteht darin, dass der Angestellte möglicherweise keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen hat, die für steuerbefreite Angestellte verfügbar sind. Wenn der Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß als steuerbefreiter Angestellter eingestuft wird, hat er außerdem möglicherweise Anspruch auf eine Nachzahlung für Überstunden, die unbezahlt geleistet wurden.
6. Gehaltsabrechnungsverfahren für unbefristete und befristete Angestellte
Für unbefristete Angestellte ist das Gehaltsabrechnungsverfahren recht geradlinig. Der Arbeitnehmer erhält in jedem Gehaltszeitraum den gleichen Geldbetrag, unabhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Unbefristet Beschäftigte hingegen müssen für alle Stunden, die sie in einer Arbeitswoche mehr als 40 Stunden arbeiten, mit dem 1,5-fachen ihres regulären Lohns bezahlt werden.
7. Steuerliche Erwägungen für steuerbefreite und nicht steuerbefreite Angestellte
Für steuerbefreite Angestellte gelten im Allgemeinen dieselben Steuerabzugsverfahren wie für nicht steuerbefreite Angestellte. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Angestellte, die nicht befreit sind, berechtigt sein können, zusätzliche Steuern von ihren Gehaltsschecks einzubehalten, um die geleisteten Überstunden zu berücksichtigen.
8. Wochenarbeitszeit für unbefristete und befristete Angestellte
Die Wochenarbeitszeit für befristete und unbefristete Angestellte ist im Allgemeinen gleich. Beide Arten von Arbeitnehmern müssen durchschnittlich 40 Stunden pro Woche arbeiten, um als solche eingestuft zu werden. Angestellte, die nicht befreit sind, können jedoch Anspruch auf zusätzliche Überstundenvergütung haben, wenn sie in einer bestimmten Arbeitswoche mehr als 40 Stunden arbeiten.
9. In einigen Fällen kann ein Arbeitgeber beschließen, einen Angestellten von einem befreiten Angestellten in einen nicht befreiten Angestellten umzuklassifizieren. Diese Entscheidung muss im Allgemeinen vom Arbeitsministerium genehmigt werden und bestimmte Kriterien erfüllen, um gültig zu sein. Wird der Arbeitnehmer erfolgreich umgestuft, hat er Anspruch auf Überstundenvergütung, wenn er in einer bestimmten Arbeitswoche mehr als 40 Stunden arbeitet.
Eine wichtige Entscheidung, die Arbeitgeber treffen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß entlohnt werden, ist die Unterscheidung zwischen bezahlten und nicht-bezahlten Arbeitnehmern. Ein Verständnis der Unterschiede zwischen den beiden Arten von Arbeitnehmern kann Arbeitgebern helfen, die richtige Entscheidung für ihr Unternehmen zu treffen.
Nein, „steuerbefreit“ und „fest angestellt“ sind nicht dasselbe. Der Status „befreit“ bezieht sich auf Mitarbeiter, die nicht unter das Gesetz über faire Arbeitsbedingungen (Fair Labor Standards Act, FLSA) fallen, d. h. sie haben keinen Anspruch auf Überstundenvergütung. Festangestellte hingegen sind Mitarbeiter, die unabhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden einen festen Betrag pro Lohnperiode erhalten.