Eine qualifizierte Geschäftsausgabe ist jede Ausgabe, die Sie im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit tätigen und die nicht von einem Arbeitgeber oder einer anderen Organisation erstattet wird. Dies kann eine Vielzahl von Posten umfassen, vom Büromaterial über Reisekosten bis hin zu Bewirtungskosten. Um Ihre Steuerersparnis zu maximieren, ist es wichtig zu wissen, welche Ausgaben abzugsfähig sind.
Reisekosten im Zusammenhang mit der Ausübung von Geschäften sind im Allgemeinen als nicht erstattete Geschäftskosten abzugsfähig. Dazu gehören die Kosten für die An- und Abreise zum bzw. vom Geschäftsort, Unterkunft, Verpflegung und andere Nebenkosten. In einigen Fällen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber diese Kosten ganz oder teilweise erstatten, aber alle nicht erstatteten Beträge sind abzugsfähig.
Die Bewirtung von Kunden oder potenziellen Kunden ist eine legitime Geschäftsausgabe und kann abzugsfähig sein. Es gibt jedoch Grenzen für den abzugsfähigen Betrag, und bestimmte Arten von Bewirtungskosten sind möglicherweise nicht abzugsfähig. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Regeln verstehen, bevor Sie einen Abzug für Bewirtungskosten beantragen.
Wenn Sie Ihr privates Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzen, können Sie möglicherweise einen Teil der damit verbundenen Kosten absetzen. Dazu gehören die Kosten für Benzin, Mautgebühren, Parkgebühren und andere damit verbundene Ausgaben. Die genaue Höhe des Abzugs hängt von den gefahrenen Kilometern und der Anzahl der geschäftlich gefahrenen Kilometer ab. Abzüge für das häusliche Arbeitszimmer
Wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung für geschäftliche Zwecke nutzen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Abzug für das häusliche Arbeitszimmer. Dieser Abzug deckt die Kosten ab, die mit dem Betrieb eines häuslichen Arbeitszimmers verbunden sind, wie Strom, Heizung und Büromaterial. Der Abzug ist auf den geschäftlich genutzten Teil der Wohnung beschränkt, und Sie müssen genaue Aufzeichnungen über Ihre Ausgaben führen.
Geschäftsessen und Erfrischungen sind im Allgemeinen abzugsfähig, sofern sie in direktem Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten stehen. Dazu gehören Mahlzeiten mit Kunden oder potenziellen Kunden, Mahlzeiten auf Geschäftsreisen und Mahlzeiten während der Teilnahme an Geschäftskonferenzen. Beachten Sie jedoch, dass es Grenzen für den absetzbaren Betrag gibt.
Zusätzlich zu den üblichen Abzügen können Sie auch andere Geschäftsausgaben absetzen. Dazu gehören z. B. Ausgaben für Büromaterial, Mitgliedsbeiträge, Weiterbildungskosten und Beiträge für Berufsverbände. Wie bei jedem Abzug ist es wichtig, detaillierte Aufzeichnungen über Ihre Ausgaben zu führen und die Regeln für den Abzug dieser Posten zu kennen.
Sie können unter Umständen Abzüge für freiberufliche Dienstleistungen wie Buchhaltung, Rechtsberatung und Consulting in Anspruch nehmen. Dazu gehören die Kosten für die Beauftragung von externen Fachleuten, die Ihnen in Ihrem Unternehmen helfen, sowie alle Gebühren, die mit professionellen Ratschlägen oder Beratungen verbunden sind.
Werbekosten sind im Allgemeinen absetzbar, sofern sie mit der Förderung Ihres Unternehmens in Zusammenhang stehen. Dazu gehören die Kosten für die Erstellung und Verteilung von Anzeigen sowie alle Gebühren im Zusammenhang mit der Schaltung von Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Medien. Behalten Sie den Überblick über Ihre Werbeausgaben, um sicherzustellen, dass Sie diesen wertvollen Abzug nicht verpassen.
Ja, Sie können 2022 nicht erstattete Personalkosten absetzen. Sie können sie jedoch nur dann absetzen, wenn Sie sie in Ihrer Steuererklärung einzeln aufführen. Außerdem können Sie nur den Teil Ihrer nicht erstatteten Personalkosten absetzen, der 2 % Ihres bereinigten Bruttoeinkommens übersteigt.
Sie können nicht erstattete Ausgaben absetzen, wenn Ihr Arbeitgeber sie von Ihnen verlangt und wenn sie nicht als persönliche Ausgaben, Lebenshaltungskosten oder Familienausgaben gelten. Wenn Sie zum Beispiel verpflichtet sind, Ihre Geschäftsreisekosten selbst zu tragen, können Sie diese absetzen. Wenn Sie jedoch selbst für Ihre Reisekosten aufkommen wollen, können Sie diese nicht absetzen.
Sie können nicht erstattete Arbeitnehmerkosten absetzen, wenn es sich um folgende Ausgaben handelt:
1. Gewöhnlich und notwendig
2. Für Ihren Handel, Ihr Geschäft oder Ihren Beruf
3. Nicht verschwenderisch oder extravagant
4. Nicht für den persönlichen Gebrauch
Nicht erstattete Arbeitnehmerkosten müssen in dem Jahr abgezogen werden, in dem sie anfallen.
Es gibt keine endgültige Antwort auf diese Frage, da sie von dem Steuergebiet abhängt, in dem das Unternehmen ansässig ist. Im Allgemeinen ist es jedoch ratsam, Belege für alle Geschäftsausgaben aufzubewahren, um im Falle einer Prüfung eine Dokumentation zu haben.
Ja, das Finanzamt verlangt nach wie vor Quittungen für Geschäftsausgaben. Der Grund dafür ist, dass Quittungen die angefallenen Geschäftsausgaben belegen, was sowohl für Steuer- als auch für Buchhaltungszwecke wichtig ist. Ohne Quittungen wäre es schwierig zu überprüfen, ob die Ausgaben tatsächlich getätigt wurden, und es wäre auch schwieriger, die Geschäftsausgaben für Steuerzwecke nachzuvollziehen.