Wie viel darf man ohne Gewerbe verkaufen?

Freigrenze 600 Euro für Privatverkäufe


„Grundsätzlich sind private Veräußerungsgeschäfte komplett steuerfrei. Wer normale Gebrauchsgegenstände wie zum Beispiel Bekleidung oder Bücher kauft und wiederverkauft, braucht keine Steuern für den Verkauf zahlen“, so Mark Weidinger aus dem Vorstand der Lohi.

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Jeder, der eine Geschäftsidee hat und Produkte oder Dienstleistungen anbieten möchte, stellt sich früher oder später die Frage: „Brauche ich ein Gewerbe?“. Die Antwort ist nicht immer einfach, da es von verschiedenen Faktoren abhängt. In diesem Artikel werden wir uns mit der Frage beschäftigen, wie viel man ohne Gewerbe verkaufen darf und wo man sein Kunsthandwerk oder Selbstgemachtes verkaufen kann.


Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es in Deutschland eine sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ gibt. Diese besagt, dass du als Kleinunternehmer im ersten Jahr deiner Tätigkeit einen Umsatz von bis zu 22.000 Euro erzielen darfst, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Im zweiten Jahr sind es 50.000 Euro. Wenn du diese Grenzen überschreitest, musst du ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen.

Wenn du jedoch nur gelegentlich etwas verkaufst, zum Beispiel auf einem Flohmarkt oder über Kleinanzeigen im Internet, gilt das als Privatverkauf und du musst kein Gewerbe anmelden. Allerdings gibt es auch hier eine Grenze: Wenn du regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, wird es als gewerblich eingestuft. In diesem Fall musst du ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen.

Nun zu der Frage, wo man sein Kunsthandwerk oder Selbstgemachtes verkaufen kann. Eine Möglichkeit ist der Verkauf auf Märkten und Messen, hierfür benötigst du jedoch in der Regel eine Anmeldung als Gewerbetreibender. Eine andere Möglichkeit sind Plattformen wie Etsy oder Dawanda, auf denen du deine selbstgemachten Produkte ganz einfach online verkaufen kannst. Hier musst du kein Gewerbe anmelden, solange du die oben genannten Umsatzgrenzen nicht überschreitest.

Zu guter Letzt noch die Frage, ob du als privater Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet bist. Grundsätzlich gilt, dass du als Privatperson kein Widerrufsrecht einräumen musst. Es sei denn, du hast dich freiwillig dazu bereit erklärt. Wenn du jedoch etwas falsch beschrieben hast oder das Produkt Mängel aufweist, musst du die Rücknahme akzeptieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du als Kleinunternehmer im ersten Jahr bis zu 22.000 Euro Umsatz machen darfst, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Wenn du jedoch regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufst, musst du ein Gewerbe anmelden. Wenn du dein Kunsthandwerk oder Selbstgemachtes verkaufen möchtest, kannst du das zum Beispiel auf Märkten, Messen oder Online-Plattformen wie Etsy tun. Als privater Verkäufer musst du grundsätzlich keine Rücknahme akzeptieren, es sei denn, du hast etwas falsch beschrieben oder das Produkt weist Mängel auf.

FAQ
Wo kann ich selbst Gehäkeltes verkaufen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, selbst gehäkelte Artikel zu verkaufen. Eine Möglichkeit ist, sie auf Online-Plattformen wie Etsy, DaWanda oder Amazon Handmade anzubieten. Es ist auch möglich, einen eigenen Online-Shop zu erstellen oder auf lokalen Kunsthandwerksmärkten und Messen zu verkaufen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es je nach Art und Umfang des Verkaufs notwendig sein kann, ein Gewerbe anzumelden.

Wo kann ich Neuware verkaufen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Neuware zu verkaufen. Eine Möglichkeit ist, einen eigenen Online-Shop zu eröffnen. Alternativ können Plattformen wie Amazon oder eBay genutzt werden. Auch auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram können Produkte verkauft werden. Beachten Sie jedoch, dass für den Verkauf von Neuware in größeren Mengen möglicherweise ein Gewerbe angemeldet werden muss.

Wo verkauft man am besten selbst gestricktes?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, selbst gestrickte Artikel zu verkaufen. Eine Option wäre, online auf Plattformen wie Etsy oder Dawanda zu verkaufen. Alternativ könnten lokale Handwerksmärkte oder Flohmärkte eine gute Möglichkeit sein, um die Artikel persönlich zu präsentieren und zu verkaufen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bestimmte rechtliche und steuerliche Aspekte gibt, die man berücksichtigen sollte, wenn man in größerem Umfang selbst gestrickte Artikel verkauft.


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