eBay ist eine der größten Online-Plattformen, auf der man fast alles kaufen oder verkaufen kann. Manchmal kann es jedoch vorkommen, dass das gekaufte Produkt nicht den Erwartungen entspricht oder sogar defekt ist. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wie man eine Rückgabe bei eBay startet.
Um eine Rückgabe bei eBay zu starten, muss man zuerst die Kaufhistorie öffnen und das betreffende Produkt auswählen. Dort findet man die Option „Problem klären“. Dort kann man dann das Problem mit dem Produkt beschreiben und auswählen, ob man eine Rückerstattung oder einen Austausch wünscht. Nachdem man dies getan hat, wird der Verkäufer benachrichtigt und man kann den weiteren Ablauf besprechen.
Grundsätzlich gibt es bei eBay zwei Arten von Garantie: die gesetzliche und die freiwillige Garantie. Die gesetzliche Garantie beträgt in der Regel zwei Jahre und gilt für alle Produkte, die man bei einem Händler kauft. Die freiwillige Garantie hingegen ist eine zusätzliche Garantie, die der Verkäufer anbietet. Diese kann von Verkäufer zu Verkäufer unterschiedlich sein und kann beispielsweise eine längere Garantiezeit oder eine erweiterte Garantieleistung beinhalten.
Ein Garantiefall tritt ein, wenn das gekaufte Produkt defekt ist oder nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht. In diesem Fall kann man als Käufer von seinem Recht auf Garantie Gebrauch machen und den Verkäufer zur Reparatur oder zum Austausch auffordern.
Ja, bei einem Privatverkauf gibt es grundsätzlich keine Garantie. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht für Mängel oder Defekte haftet, die erst nach dem Kauf auftreten. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Verkäufer als Privatperson und nicht als gewerblicher Anbieter auftritt.
Bei einem Privatverkauf muss der Verkäufer darauf hinweisen, dass er als Privatperson und nicht als Händler verkauft. Hierfür gibt es keinen speziellen Satz, jedoch sollte der Hinweis deutlich erkennbar und leicht verständlich sein.
„Keine Gewährleistung“ bedeutet, dass der Verkäufer nicht für Mängel oder Defekte haftet, die erst nach dem Kauf auftreten. Dies gilt insbesondere bei einem Privatverkauf, bei dem es keine gesetzliche Garantie gibt. Der Käufer muss sich also im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass er kein Recht auf Gewährleistung hat und das Risiko eines möglichen Defekts oder Mängels selbst trägt.
Die 24 Monate Gewährleistung bedeuten, dass der Verkäufer für etwaige Mängel oder Defekte des Produkts, die innerhalb dieser Frist auftreten, haftet und dem Käufer eine kostenfreie Reparatur, einen Austausch oder eine Rückerstattung des Kaufpreises anbieten muss.
1 Jahr Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer für eventuelle Mängel oder Defekte, die innerhalb eines Jahres nach dem Kauf auftreten, haftet. Der Käufer hat in diesem Zeitraum das Recht, die Ware kostenlos reparieren oder austauschen zu lassen, sofern der Mangel nicht durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurde.
Die 2 Jahre Herstellergarantie bedeutet, dass der Hersteller des Produkts für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Kaufdatum für eventuelle Defekte oder Mängel des Produkts verantwortlich ist und diese reparieren oder ersetzen wird, falls sie auftreten.