Die Antwort ist nicht einfach, da jeder Fall individuell betrachtet wird. In der Regel wird die Deutsche Bahn jedoch nicht sofort eine Anzeige erstatten, sondern dem Fahrgast eine Mahnung und ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro ausstellen. Bei wiederholtem Schwarzfahren können die Strafen jedoch drastisch ansteigen.
Wenn ein Fahrgast ein Bußgeld nicht bezahlt, wird die Deutsche Bahn ein Inkassoverfahren einleiten. Das bedeutet, dass das Bußgeld an ein Inkassounternehmen übergeben wird, welches dann den offenen Betrag eintreibt. Sollte auch das nicht funktionieren, kann die Sache vor Gericht landen.
Wenn der Entwerter im Zug kaputt ist, sollte man sich an den Zugbegleiter wenden und das Problem melden. Dieser kann dann eine Ausnahme machen und das Ticket manuell entwerten. Sollte kein Zugbegleiter im Zug sein, sollte man sich an den nächsten Bahnhof wenden und das Problem dort melden.
Als Schwarzfahren gilt das Fahren ohne gültigen Fahrschein. Das bedeutet, dass man entweder kein Ticket hat oder das Ticket nicht entwertet hat. Auch das Vorzeigen eines abgelaufenen Tickets gilt als Schwarzfahren.
Auch bei der MVG (Münchner Verkehrsgesellschaft) ist die Anzahl der möglichen Schwarzfahrten bis zur Anzeige nicht einheitlich geregelt. In der Regel wird jedoch auch hier zunächst eine Mahnung und ein Bußgeld ausgestellt. Bei wiederholtem Schwarzfahren können jedoch auch hier drastisch höhere Strafen verhängt werden.
Wenn Kinder beim Schwarzfahren erwischt werden, müssen auch sie ein Bußgeld zahlen. Allerdings ist das Bußgeld für Kinder in der Regel geringer als für Erwachsene. Eltern haften jedoch für ihre minderjährigen Kinder und müssen das Bußgeld bezahlen, wenn ihre Kinder es nicht können.
Insgesamt ist es also immer besser, ein gültiges Ticket zu haben, um Probleme zu vermeiden. Sollte man dennoch ohne Ticket erwischt werden, sollte man das Bußgeld umgehend bezahlen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Ja, ein Kind kann eine Ordnungswidrigkeit begehen. Allerdings kann die Strafe je nach Alter und Umständen des Kindes unterschiedlich ausfallen. In der Regel sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig und können daher nicht strafrechtlich verfolgt werden. In solchen Fällen können jedoch die Eltern oder Erziehungsberechtigten haftbar gemacht werden. Ab einem Alter von 14 Jahren können Jugendliche für ihre Ordnungswidrigkeiten selbst belangt werden.
Nein, Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafbar.
Ja, es ist möglich, dass man für wiederholtes Schwarzfahren zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. In der Regel handelt es sich jedoch bei erstmaligem Schwarzfahren um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet wird.