Ein Angebot ist eine Willenserklärung, die ein Vertragspartner an den anderen Vertragspartner richtet. Dabei stellt sich die Frage, wie lange ein Angebot bindend ist. Grundsätzlich gilt, dass ein Angebot so lange bindend ist, bis es vom Angebotsempfänger angenommen wird. Das bedeutet, dass der Anbieter während dieser Zeit an sein Angebot gebunden ist.
Ein Angebot ist verbindlich, wenn es alle wesentlichen Bestandteile eines Vertrags enthält. Das beinhaltet insbesondere Angaben zum Preis, zur Menge und zur Qualität der Leistung. Zudem müssen die Vertragsparteien eindeutig benannt sein. Sobald diese Kriterien erfüllt sind, ist das Angebot verbindlich.
Ein Gebot ist grundsätzlich verbindlich. Wenn ein Bieter bei einer Auktion ein Gebot abgibt, ist er an dieses gebunden und muss den Kaufpreis bezahlen, wenn er den Zuschlag erhält. Bei eBay gibt es allerdings die Möglichkeit, ein Gebot innerhalb von einer Stunde nach Abgabe zurückzuziehen.
Das Höchstgebot bei eBay ist das höchste Gebot, das ein Bieter für einen Artikel abgegeben hat. Wenn keine weiteren Gebote abgegeben werden, erhält der Höchstbietende den Zuschlag für den Artikel. Dabei muss das Höchstgebot nicht gleich dem endgültigen Kaufpreis sein, da unter Umständen noch Versand- und Verpackungskosten hinzukommen können.
Als Verkäufer bei eBay hat man die Möglichkeit, bestimmte Bieter zu sperren. Dazu muss man in den Einstellungen seines eBay-Kontos unter „Mein eBay“ den Menüpunkt „Gesperrte Bieter“ auswählen und den entsprechenden Bieter auswählen. Wenn man einen Bieter sperrt, kann dieser keine Gebote mehr abgeben oder Artikel kaufen.
Die Dauer bis zur Zahlungsaufforderung durch den Notar hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und geprüft werden. Danach wird der Kaufvertrag vom Notar erstellt und den Vertragsparteien zur Unterschrift vorgelegt. Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist, wird die Zahlungsaufforderung erstellt und an den Käufer geschickt. Je nach Notariat kann dies einige Tage bis hin zu mehreren Wochen dauern.
Ja, man kann vom Kaufvertrag einer Immobilie zurücktreten. Allerdings ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft und sollte rechtzeitig erfolgen. Ein Rücktritt kann beispielsweise möglich sein, wenn der Verkäufer wesentliche Informationen verschwiegen hat oder wenn der Käufer innerhalb der gesetzlichen Fristen vom Vertrag zurücktritt. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Versteckte Mängel beim Hausverkauf sind Mängel, die bei der Besichtigung nicht erkennbar sind und erst später entdeckt werden, wie beispielsweise Schimmel im Keller oder versteckte Wasserschäden.
Wenn ein Hauskäufer nicht zahlt, kann der Verkäufer rechtliche Schritte einleiten, um den Kaufvertrag aufzulösen und Schadensersatz zu fordern. In manchen Fällen kann auch eine Zwangsvollstreckung des Hauses erfolgen, um die offenen Forderungen des Verkäufers zu begleichen.