Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Vermieter von seinem Mieter verlangen kann. Sie dient dazu, eventuelle Schäden an der Wohnung oder unbezahlte Mieten abzusichern. Doch wie hoch sind die Zinsen, die der Mieter auf seine Mietkaution erhält?
Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter die Mietkaution auf ein separates Konto einzahlen muss. Dabei muss er sicherstellen, dass das Konto auf den Namen des Mieters läuft und dieser Zugriff auf das Konto hat. Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und darf maximal drei Nettomieten betragen.
Die Zinsen, die auf die Mietkaution gezahlt werden, sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine angemessene Verzinsung zu zahlen. Diese Verzinsung orientiert sich am jeweiligen Basiszinssatz, der vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt wird. Der Basiszinssatz beträgt derzeit -0,88 % (Stand: Januar 2021). Der Vermieter muss also eine Verzinsung von mindestens -0,88 % zahlen.
Sollte der Basiszinssatz steigen, erhöht sich auch die Verzinsung auf die Mietkaution. Der Vermieter ist verpflichtet, die Zinsen am Ende des Mietverhältnisses zusammen mit der Mietkaution zurückzuzahlen.
Der Vermieter darf die Mietkaution nur einbehalten, wenn er berechtigte Ansprüche hat. Dazu gehören zum Beispiel offene Mieten oder Schäden an der Wohnung, die vom Mieter verursacht wurden. Der Vermieter muss dem Mieter jedoch eine detaillierte Aufstellung der einbehaltenen Beträge geben.
Es ist nicht erlaubt, die letzte Miete mit der Mietkaution zu verrechnen. Die Mietkaution dient ausschließlich zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses. Der Mieter ist verpflichtet, die letzte Miete vollständig zu zahlen.
Insgesamt ist die Mietkaution eine wichtige Absicherung für Vermieter und Mieter. Die Verzinsung der Mietkaution orientiert sich am Basiszinssatz und beträgt derzeit -0,88 %. Der Vermieter darf die Mietkaution nur einbehalten, wenn er berechtigte Ansprüche hat und muss dem Mieter eine detaillierte Aufstellung der einbehaltenen Beträge geben. Die letzte Miete darf nicht mit der Mietkaution verrechnet werden.
Ja, der Vermieter kann die Kaution einbehalten, wenn Schimmel aufgrund von Pflichtverletzungen des Mieters entstanden ist, z.B. wenn der Mieter nicht ausreichend gelüftet hat oder Möbel direkt an Außenwänden aufgestellt hat. In diesem Fall kann der Vermieter die Kosten für die Schimmelbeseitigung von der Kaution abziehen.
Wenn der Vermieter die Mietkaution nicht angelegt hat, kann der Mieter Anspruch auf eine Verzinsung in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz geltend machen. Der Mieter kann auch die Rückzahlung der Kaution verlangen, wenn er die Wohnung ordnungsgemäß hinterlassen hat und keine offenen Forderungen gegenüber dem Vermieter bestehen. In diesem Fall kann der Vermieter möglicherweise sogar eine Strafe zahlen müssen.
Um ein Mietkautionskonto einzurichten, müssen Sie zuerst eine Bank oder Sparkasse finden, die ein solches Konto anbietet. Dann müssen Sie das Konto eröffnen und die Mietkaution auf das Konto einzahlen. Sie sollten darauf achten, dass das Konto auf Ihren Namen läuft und dass der Vermieter über das Konto informiert wird. Es ist auch wichtig, dass Sie die Kosten und Konditionen des Kontos im Voraus kennen, einschließlich der Zinssätze und Gebühren.