Nachname, Vorname des/der Künstlers/in (Jahr). Titel des Bildes. Art des Bildes. Institution, Stadt.
Wenn man das Bild nicht selbst erstellt hat, sondern aus einer anderen Quelle stammt, muss man auch die Quelle angeben, aus der man das Bild bezogen hat. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, woher das Bild stammt.
Nachname, Vorname des/der Künstlers/in (Jahr). Titel des Bildes. In: Nachname, Vorname des/der Autors/in (Hrsg.): Titel des Buches oder der Zeitschrift. Verlagsort: Verlag, Seite(n).
Wenn man das Bild aus dem Internet bezogen hat, muss man darauf achten, dass man nur Bilder verwendet, die frei zugänglich und nicht urheberrechtlich geschützt sind. Wenn man unsicher ist, sollte man sich immer die Erlaubnis des Urhebers einholen. Die Quelle gibt man wie folgt an:
Wenn man das Bild selbst erstellt hat, gibt man sich selbst als Urheber an und gibt das Jahr an, in dem das Bild erstellt wurde. Die Quelle gibt man wie folgt an:
Es ist wichtig, sich immer an die Richtlinien der jeweiligen Hochschule oder Institution zu halten, was die Angabe von Bildquellen angeht.
Auch wenn man in einer PowerPoint-Präsentation Bilder verwendet, ist es wichtig, die Quellen korrekt anzugeben. Man gibt hierfür am besten eine Fußnote unter dem Bild an, in der man den Urheber und die Quelle angibt.
Im Unterricht darf man in der Regel alle Materialien verwenden, die frei zugänglich sind und nicht urheberrechtlich geschützt sind. Wenn man unsicher ist, sollte man sich immer die Erlaubnis des Urhebers einholen.
In der Bachelorarbeit darf man nur Bilder verwenden, die frei zugänglich sind und nicht urheberrechtlich geschützt sind. Wenn man unsicher ist, sollte man sich immer die Erlaubnis des Urhebers einholen.
Urheberrechtlich geschütztes Material darf im Unterricht nur dann verwendet werden, wenn man die Erlaubnis des Urhebers eingeholt hat oder wenn es sich um Materialien handelt, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen.
Ja, Fotos sind urheberrechtlich geschützt, sobald sie erstellt wurden. Als Urheber hat man das alleinige Recht, darüber zu entscheiden, wer das Foto nutzen darf und wer nicht. Wenn man seine Fotos online veröffentlicht, sollte man darauf achten, dass man die Nutzungsbedingungen und die Lizenzbedingungen genau liest und versteht.
Ein Bild ist gemeinfrei, wenn das Urheberrecht des Künstlers abgelaufen ist oder er auf seine Rechte verzichtet hat. In Deutschland ist dies in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall. Auch Bilder, die von vornherein für die Gemeinfreiheit bestimmt sind, wie zum Beispiel offizielle Symbole und Zeichen von Behörden, sind gemeinfrei.
Fotos sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Das bedeutet, dass der Urheber das alleinige Recht hat, das Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ohne Zustimmung des Urhebers darf man das Foto nicht nutzen oder veröffentlichen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. die Nutzung im Rahmen des Zitatrechts oder der freien Benutzung.
Unter kommerzieller Nutzung versteht man die Verwendung von Bildern oder anderen Materialien zu kommerziellen Zwecken, das heißt zur Gewinnerzielung oder zur Förderung von Produkten oder Dienstleistungen. Es kann beispielsweise eine Gebühr für die Nutzung der Bilder erhoben werden.