- Er muss schriftlich abgefasst sein.
- Der Gutschein muss den Betrag enthalten.
- Der Aussteller des Gutscheines sollte deutlich sichtbar sein. Eine Unterschrift ist allerdings nicht notwendig.
- Der Gutschein sollte ein deutlich lesbares Ausstellungsdatum enthalten.
Gutscheine sind eine beliebte Geschenkidee, da sie dem Beschenkten die Möglichkeit geben, sich selbst etwas auszusuchen. Doch was muss alles auf einem Gutschein stehen? Grundsätzlich sollte ein Gutschein den Namen des Ausstellers, den Namen des Beschenkten, den Wert des Gutscheins, eine eindeutige Gutscheinnummer sowie ein Verfallsdatum enthalten. Es ist auch empfehlenswert, eine kurze Beschreibung des Gutscheininhalts oder der Einlösebedingungen aufzuführen.
Das Verfallsdatum ist ein wichtiger Bestandteil eines Gutscheins und sollte unbedingt angegeben werden. In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, wie lange ein Gutschein gültig ist. Allerdings gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Das bedeutet, dass der Gutschein innerhalb von drei Jahren eingelöst werden muss, sonst verfällt er.
Um einen Gutschein einzulösen, muss er an der Kasse aktiviert werden. Dazu wird in der Regel die Gutscheinnummer eingegeben oder der Barcode gescannt. Bei manchen Gutscheinen ist auch eine PIN-Nummer erforderlich. Ist der Gutschein aktiviert, wird der Betrag automatisch vom Kaufpreis abgezogen.
Die Einlösung von Gutscheinen ist auch online möglich. Hierbei gibt man während des Bestellvorgangs die Gutscheinnummer oder PIN-Nummer ein. Wird der Gutschein online eingelöst, ist es wichtig, dass man darauf achtet, dass der Gutschein auch für den Online-Shop gültig ist.
Der Wunschgutschein ist eine besondere Art von Gutschein, der bei vielen verschiedenen Shops einlösbar ist. Der Beschenkte kann den Gutscheinwert auf verschiedene Shops aufteilen und sich so selbst aussuchen, wo er den Gutschein einlösen möchte. Die Einlösung erfolgt auch hier durch Eingabe der Gutscheinnummer oder PIN-Nummer.
Es gibt viele verschiedene Arten von Gutscheinen, wie beispielsweise Restaurantgutscheine, Kinogutscheine oder Reisegutscheine. Auch digitale Gutscheine werden immer beliebter und können direkt per E-Mail oder als Download zur Verfügung gestellt werden.
Ein Gutschein wird oft als Geschenk angesehen, jedoch stellt sich die Frage, ob ein Gutschein eine Dienstleistung ist. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist ein Gutschein keine Dienstleistung, sondern ein Zahlungsmittel. Das bedeutet, dass beim Kauf eines Gutscheins keine Mehrwertsteuer anfällt. Erst bei Einlösung des Gutscheins wird die Mehrwertsteuer fällig.
Insgesamt gibt es bei der Erstellung von Gutscheinen einiges zu beachten. Das Verfallsdatum, eine eindeutige Gutscheinnummer sowie eine kurze Beschreibung des Gutscheininhalts oder der Einlösebedingungen sollten unbedingt aufgeführt werden. Die Einlösung erfolgt entweder an der Kasse oder online durch Eingabe der Gutscheinnummer oder PIN-Nummer. Der Wunschgutschein ist eine besondere Art von Gutschein, der bei vielen verschiedenen Shops einlösbar ist. Ein Gutschein ist laut EuGH kein Dienstleistung, sondern ein Zahlungsmittel.
Ja, ein Restaurantgutschein kann verfallen, es sei denn, es steht ausdrücklich auf dem Gutschein, dass er unbefristet gültig ist oder es gibt gesetzliche Regelungen, die eine Verjährungsfrist vorsehen. In Deutschland beträgt diese Verjährungsfrist laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) drei Jahre.
Ja, ein Gutschein gilt als Urkunde, da er eine schriftliche Bescheinigung darstellt, die einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung oder Ware ausstellt.
Ja, ein Gutschein kann als Sachzuwendung betrachtet werden, da er einen bestimmten Wert in Form von Produkten oder Dienstleistungen repräsentiert und somit eine konkrete Sache darstellt. Dies ist jedoch abhängig von den steuerlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.