Die Vorschriften des § 240 Abs. 1 HGB besagen, dass jeder Kaufmann verpflichtet ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres Vermögensgegenstände und Schulden seines Unternehmens aufzuzeigen und zu bewerten.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Vorschriften für die Inventur in Deutschland. Die Inventur ist die Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Hierbei wird ermittelt, welche Vermögensgegenstände und Schulden vorhanden sind und welchen Wert sie haben.
Eine Inventur muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Inventur kann frei gewählt werden, sollte jedoch möglichst genau am Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Eine Inventur kann aber auch zu anderen Zeitpunkten durchgeführt werden, zum Beispiel bei einem Eigentümerwechsel oder einer Umstrukturierung des Unternehmens.
Ein Inventar dient der Transparenz und der Kontrolle von Vermögensgegenständen und Schulden. Es ist wichtig für die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse eines Unternehmens. Zudem kann ein Inventar bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt als Nachweis dienen.
Ein Inventar muss aufgestellt werden, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist oder wenn es im eigenen Interesse des Unternehmens liegt. Das HGB schreibt vor, dass eine Inventur mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden muss. Auch bei einem Eigentümerwechsel oder einer Umstrukturierung des Unternehmens ist eine Inventur sinnvoll.
Das Inventar gliedert sich in zwei Teile: das Vermögensverzeichnis und das Schuldenverzeichnis. Im Vermögensverzeichnis werden alle Vermögensgegenstände des Unternehmens aufgeführt, wie zum Beispiel Grundstücke, Maschinen oder Fahrzeuge. Im Schuldenverzeichnis werden alle Schulden des Unternehmens aufgeführt, wie zum Beispiel Kredite oder Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten.
Das Inventar kann in tabellarischer Form oder als Bestandsliste aufgestellt werden. Es ist wichtig, dass alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst werden und dass diese korrekt bewertet werden. Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt der Inventur und sollte auf Grundlage von aktuellen Marktwerten oder Buchwerten erfolgen.
Ein Jahresabschluss muss gemäß dem Handelsgesetzbuch eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang enthalten. Je nach Größe und Art des Unternehmens können weitere Angaben erforderlich sein.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Bilanzveränderung, wie beispielsweise durch Investitionen in Vermögensgegenstände, Abschreibungen, Rückstellungen oder Gewinne bzw. Verluste aus dem laufenden Geschäftsbetrieb.
Es gibt verschiedene Wertveränderungen in der Bilanz, wie zum Beispiel Abschreibungen auf Vermögenswerte, Wertminderungen von Forderungen und Vorräten, Währungsumrechnungseffekte bei ausländischen Geschäften und Veränderungen im Eigenkapital durch Gewinne oder Verluste.