Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf Verkäufe von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In Deutschland beträgt der allgemeine Mehrwertsteuersatz 19%, während der ermäßigte Satz für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Bücher und Medikamente bei 7% liegt. Doch wann muss man als Unternehmer eigentlich die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen?
Grundsätzlich muss jeder Unternehmer, der Waren oder Dienstleistungen verkauft und dabei einen Umsatz von mehr als 22.000 Euro im Jahr erzielt, Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unternehmer im Inland oder im Ausland ansässig ist. Auch Kleinunternehmer, die einen Umsatz von unter 22.000 Euro im Jahr erzielen, können freiwillig Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und sich somit den Vorsteuerabzug sichern.
Doch wie berechnet man die Mehrwertsteuer? Der Brutto-Preis einer Ware oder Dienstleistung setzt sich aus dem Netto-Preis und der Mehrwertsteuer zusammen. Der Netto-Preis ist dabei der Preis ohne Mehrwertsteuer. Wenn beispielsweise ein Unternehmer eine Dienstleistung für 100 Euro anbietet, muss er bei einem Mehrwertsteuersatz von 19% 19 Euro Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Der Brutto-Preis beträgt somit 119 Euro.
Das monatliche Einkommen setzt sich aus allen Einnahmen zusammen, die man in einem Monat erzielt. Hierzu zählen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitaleinkünfte. Zum monatlichen Nettoeinkommen zählen hingegen alle Einnahmen, die nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleiben. Das Bruttogehalt hingegen bezeichnet das Gehalt, das ein Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben erhält.
Zusammenfassend kann man sagen, dass man als Unternehmer Mehrwertsteuer in Rechnung stellen muss, wenn man einen Umsatz von mehr als 22.000 Euro im Jahr erzielt. Der Brutto-Preis einer Ware oder Dienstleistung setzt sich aus dem Netto-Preis und der Mehrwertsteuer zusammen. Das monatliche Einkommen bezeichnet alle Einnahmen, die man in einem Monat erzielt, während das monatliche Nettoeinkommen die Einkünfte nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bezeichnet. Und das Bruttogehalt bezeichnet das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Nein, Netto ist nicht der Endpreis. Der Nettopreis bezieht sich auf den Preis eines Produkts oder einer Dienstleistung ohne Mehrwertsteuer. Der Endpreis wird durch Hinzufügen der Mehrwertsteuer zum Nettopreis berechnet.
Um den Nettopreis zu berechnen, müssen Sie den Bruttobetrag durch den Mehrwertsteuersatz teilen und das Ergebnis vom Bruttobetrag abziehen. Die Formel lautet: Nettopreis = Bruttobetrag / (1 + Mehrwertsteuersatz)
Eine Rechnung muss laut gesetzlicher Vorgaben folgende Pflichtangaben enthalten:
– Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Kunden
– Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
– Datum der Rechnung
– Fortlaufende Rechnungsnummer
– Menge und Art der gelieferten Ware bzw. Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung
– Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung
– Netto- und Bruttobetrag der Rechnung
– Steuersatz und Steuerbetrag für jede Steuerart (z.B. Mehrwertsteuer)
– Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden und das Land, in das die Ware geliefert wurde
– Bei Ausfuhrlieferungen die Ausfuhrbestätigung oder eine andere Form der Nachweisführung für die Steuerfreiheit der Lieferung
Es empfiehlt sich außerdem, weitere Angaben wie die Bankverbindung des leistenden Unternehmens oder eine genaue Beschreibung der Leistung in die Rechnung aufzunehmen.