Geldforderungen können nicht unbegrenzt geltend gemacht werden. Es gibt eine Verjährungsfrist, innerhalb derer eine Forderung durchgesetzt werden muss. Wenn diese Frist abgelaufen ist, erlischt die Forderung und der Gläubiger hat keine Möglichkeit mehr, das Geld einzufordern. Verjährung bedeutet aber nicht automatisch, dass man schuldenfrei ist. Es gibt einige Ausnahmen, die im Folgenden erläutert werden.
In Deutschland gibt es verschiedene Verjährungsfristen für verschiedene Ansprüche. Für die meisten Ansprüche beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Das bedeutet, dass der Gläubiger innerhalb von drei Jahren seine Forderung geltend machen muss, ansonsten erlischt sie. Einige Ansprüche haben jedoch längere Verjährungsfristen. So beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beispielsweise drei Jahre, für arbeitsrechtliche Ansprüche jedoch drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Eine offene Rechnung kann in der Regel innerhalb von drei Jahren eingefordert werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn die Rechnung erstellt wurde, aber noch nicht fällig ist, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Fälligkeitsdatum. Das bedeutet, dass man eine offene Rechnung auch nach drei Jahren noch einfordern kann, wenn sie noch nicht fällig war.
Wie bereits erwähnt, gibt es in Deutschland verschiedene Verjährungsfristen für verschiedene Ansprüche. Die meisten Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Einige Ansprüche, wie beispielsweise Ansprüche aus einem Kaufvertrag, verjähren jedoch erst nach zwei Jahren. Andere Ansprüche, wie beispielsweise Schadensersatzansprüche, verjähren erst nach drei Jahren. Es ist daher wichtig, sich über die Verjährungsfristen für die jeweiligen Ansprüche im Einzelfall zu informieren.
Im Grundsatz ja. Nach 30 Jahren erlischt eine Forderung in jedem Fall, unabhängig davon, ob der Gläubiger die Forderung geltend gemacht hat oder nicht. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Schuldner in dieser Zeit eine Zahlung geleistet oder die Forderung anerkannt hat, beginnt die Verjährungsfrist von vorn. In diesem Fall kann der Gläubiger also erneut seine Forderung geltend machen.
Inkassounternehmen haben dieselben Verjährungsfristen wie Gläubiger. Das bedeutet, dass sie eine Forderung innerhalb der Verjährungsfrist des Gläubigers geltend machen müssen. Wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, können auch Inkassounternehmen die Forderung nicht mehr geltend machen. Es ist jedoch möglich, dass Inkassounternehmen versuchen, auch nach Ablauf der Verjährungsfrist Druck auf den Schuldner auszuüben, beispielsweise indem sie mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen oder Mahnbescheide verschicken. In diesem Fall sollte man sich anwaltlich beraten lassen.
Eine private Forderung verjährt grundsätzlich nach drei Jahren.
In der Regel verjähren Schulden bei der Krankenkasse nach drei Jahren gemäß § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Verjährung beginnt in dem Jahr, in dem die Forderung fällig geworden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Forderung und dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden ist. Im Allgemeinen verjähren zivilrechtliche Forderungen nach drei Jahren, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Ausnahmen, bei denen längere Verjährungsfristen gelten. Zum 31.12.2021 werden daher alle Forderungen verjähren, die im Jahr 2018 entstanden sind, es sei denn, es besteht ein Unterbrechungsgrund oder eine Hemmung der Verjährung. Es ist jedoch immer ratsam, sich von einem Anwalt oder einer anderen Fachperson beraten zu lassen, um die spezifischen Verjährungsfristen für eine bestimmte Forderung zu bestimmen.