Die Frage, wann man mit GEZ unterschreiben darf, beschäftigt viele Menschen in Deutschland. Die GEZ, oder auch der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ist die Institution, die für die Erhebung des Rundfunkbeitrages zuständig ist. Doch wann ist eine Unterschrift auf dem Anmeldeformular für den Rundfunkbeitrag notwendig und wie muss diese aussehen?
Eine rechtsgültige Unterschrift muss grundsätzlich eigenhändig und unverwechselbar sein. Das bedeutet, dass die Unterschrift von der Person selbst geschrieben werden muss und nicht durch jemand anderen oder eine Maschine. Außerdem sollte die Unterschrift gut lesbar sein und den Namen der Person enthalten. Eine Unterschrift kann auch in Form eines Namenszuges oder einer individuellen Kombination aus Buchstaben und Symbolen erfolgen.
Eine vollständige Unterschrift umfasst grundsätzlich den Vor- und Nachnamen der Person sowie das Datum der Unterzeichnung. Das Datum kann entweder neben oder unter der Unterschrift angegeben werden. Eine vollständige Unterschrift ist insbesondere dann wichtig, wenn es um die Beweisbarkeit der Unterzeichnung geht. So kann im Zweifelsfall nachgewiesen werden, wer das Dokument unterschrieben hat und wann dies geschehen ist.
Eine Unterschrift ist dann rechtsverbindlich, wenn die Person, die unterschrieben hat, die Absicht hatte, das Dokument zu unterzeichnen und sich damit einverstanden erklärt hat. Eine rechtsverbindliche Unterschrift ist also ein rechtlich wirksamer Vertragsabschluss. Allerdings muss die Person, die unterschreibt, auch dazu berechtigt sein. Eine Unterschrift von Minderjährigen oder nicht bevollmächtigten Personen ist nicht rechtsverbindlich.
Eine rechtsverbindliche Unterschrift darf grundsätzlich nur von Personen geleistet werden, die dazu berechtigt sind. Dazu zählen beispielsweise volljährige Personen oder bevollmächtigte Vertreter von Unternehmen. Eine Unterschrift von Minderjährigen oder nicht bevollmächtigten Personen ist nicht rechtsverbindlich und kann im Zweifelsfall auch angefochten werden.
Die GEZ bzw. der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist keine staatliche Einrichtung, sondern eine öffentlich-rechtliche Institution. Die GEZ bzw. der Beitragsservice wird von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten getragen und ist für die Erhebung des Rundfunkbeitrags zuständig. Der Rundfunkbeitrag dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Unterschrift auf dem Anmeldeformular für den Rundfunkbeitrag ist dann notwendig, wenn man den Beitrag noch nicht angemeldet hat. Die Unterschrift sollte eigenhändig und unverwechselbar sein sowie den Vor- und Nachnamen der Person und das Datum enthalten. Eine rechtsverbindliche Unterschrift darf nur von dazu berechtigten Personen geleistet werden. Die GEZ bzw. der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist eine öffentlich-rechtliche Institution und keine staatliche Einrichtung.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um digital zu unterschreiben. Eine Möglichkeit ist die elektronische Signatur, die mithilfe eines qualifizierten Signaturzertifikats erstellt wird. Eine weitere Möglichkeit ist die digitale Unterschrift mit einem Stift, Tablet oder Smartphone. Hierbei wird die Unterschrift auf dem Bildschirm erfasst und als digitales Bild gespeichert. Auch die Verwendung von elektronischen Unterschriftspads oder biometrischen Verfahren wie der Fingerabdruckerkennung sind möglich.
Man zahlt GEZ, um öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehsender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio zu finanzieren.
Eine Unterschrift muss in der Regel den Namen der unterzeichnenden Person enthalten und eindeutig identifizierbar sein. Zudem sollte sie handschriftlich geleistet und nicht maschinell erstellt worden sein. In einigen Fällen können auch digitale Unterschriften rechtlich anerkannt sein.