- ledig.
- verheiratet.
- verwitwet.
- geschieden.
- eingetragene Lebenspartnerschaft.
- eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner verstorben.
- eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben.
– Single: Eine Person, die nicht verheiratet ist und keinen festen Partner hat.
– Verheiratet: Eine Person, die in einer Ehe lebt und rechtlich mit ihrem Ehepartner verbunden ist.
– Geschieden: Eine Person, die eine Ehe beendet hat und nicht mehr mit ihrem früheren Partner zusammenlebt.
– Verwitwet: Eine Person, deren Ehepartner verstorben ist.
Diese Familienstände können auf verschiedenen Plattformen und in sozialen Netzwerken angezeigt werden. Zum Beispiel gibt es auf Facebook die Option, ein Beziehungsstatus auszuwählen, der angibt, ob man Single, Verheiratet, Geschieden oder Verwitwet ist. Wenn der Beziehungsstatus „Inhalt nicht verfügbar“ anzeigt, bedeutet dies, dass die Person diesen Status nicht öffentlich machen möchte oder ihn noch nicht aktualisiert hat.
Ein weiteres Merkmal auf Facebook ist die Option „Interessiert an“, die anzeigt, welche Geschlechter die Person interessant findet. Dies kann dazu beitragen, herauszufinden, ob jemand möglicherweise Single ist und nach einer Beziehung sucht.
Wenn es um die Suche nach einem potenziellen Partner geht, kann es schwierig sein, festzustellen, ob jemand Single oder vergeben ist. Einige Anzeichen können jedoch darauf hinweisen, dass jemand Single ist, wie zum Beispiel das Fehlen eines Eherings, das Fehlen von Fotos mit einem Partner oder das Fehlen von erwähnenswerten Ereignissen mit einem Partner auf Social-Media-Plattformen.
Wenn es um die Beziehung zum Ehepartner geht, gibt es normalerweise offensichtliche Anzeichen dafür, ob jemand verheiratet ist oder nicht. Ein Ehering ist das offensichtlichste Zeichen, aber es gibt auch andere Indikatoren wie das gemeinsame Wohnen, das Teilen von Fotos und Ereignissen mit dem Ehepartner auf Social-Media-Plattformen und die Erwähnung des Ehepartners in Gesprächen.
Insgesamt gibt es viele verschiedene Familienstände und Möglichkeiten, sie zu erkennen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder seinen Familienstand öffentlich machen möchte oder es nicht als wichtig empfindet, ihn öffentlich zu machen. Es ist auch wichtig, respektvoll und taktvoll zu sein, wenn man Fragen stellt oder versucht, den Familienstand einer Person herauszufinden.
Der Familienstand „getrennt lebend“ bedeutet, dass eine Person zwar noch verheiratet ist, aber nicht mehr mit ihrem Ehepartner zusammenlebt. Die Ehe besteht formal noch, aber die Partner leben getrennt voneinander.
Eine getrennt lebende Ehefrau hat Anspruch auf Unterhalt vom Ehemann, insbesondere wenn sie nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die genauen Regelungen hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Einkommen und Vermögen beider Ehepartner sowie der Dauer der Ehe und der Trennung. Es ist daher ratsam, sich in einem solchen Fall rechtzeitig an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden, um die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten zu klären.
„Getrennt von Bett und Tisch“ bedeutet, dass ein Ehepaar zwar noch formal verheiratet ist, aber bereits getrennt lebt und keine gemeinsame Wohnung mehr teilt. Dabei haben sie auch keine gemeinsame Vermögenswerte mehr und leben finanziell unabhängig voneinander.