Beim Kauf von Waren im Geschäft oder Online-Shop ist das Rückgaberecht gesetzlich geregelt. Doch wie sieht es aus, wenn man etwas von einer Privatperson kauft? Gibt es auch hier ein Rückgaberecht?
Grundsätzlich gilt: Beim Kauf von Gegenständen von einer Privatperson gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht. Das heißt, der Verkäufer muss die Ware nicht zurücknehmen, wenn der Käufer sie nicht mehr haben möchte. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Verkäufer falsche Angaben zur Ware gemacht hat oder wenn die Ware einen versteckten Mangel hat, den der Verkäufer nicht angegeben hat. In diesem Fall hat der Käufer das Recht, die Ware zurückzugeben und sein Geld zurückzufordern.
Aber auch als Privatverkäufer kann man Gewährleistung ausschließen. Dafür muss man jedoch ausdrücklich in der Verkaufsanzeige darauf hinweisen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass man als Verkäufer trotz Gewährleistungsausschluss nicht vor versteckten Mängeln geschützt ist. Wenn man als Verkäufer einen versteckten Mangel verschweigt, kann der Käufer trotz Gewährleistungsausschluss sein Geld zurückverlangen.
Bei eBay Kleinanzeigen und ähnlichen Plattformen gilt grundsätzlich das gleiche wie bei privaten Verkäufen. Es gibt kein gesetzliches Rückgaberecht, es sei denn, der Verkäufer hat falsche Angaben zur Ware gemacht oder es liegt ein versteckter Mangel vor.
Wie lange man bei IKEA umtauschen kann, hängt vom Produkt ab. Grundsätzlich gilt jedoch eine Rückgabezeit von 365 Tagen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ware unbenutzt und im Originalzustand sein muss, damit sie zurückgegeben werden kann.
Generell kann man gekaufte Sachen wieder zurückgeben, wenn der Verkäufer falsche Angaben zur Ware gemacht hat oder wenn die Ware einen versteckten Mangel hat. In diesem Fall hat der Käufer das Recht, die Ware zurückzugeben und sein Geld zurückzufordern. Auch bei Geschäften wie IKEA oder anderen Einzelhändlern gibt es meist ein Rückgaberecht, das jedoch von Produkt zu Produkt unterschiedlich sein kann. Wichtig ist hierbei, dass die Ware im Originalzustand und unbenutzt sein muss, damit sie zurückgegeben werden kann.
30 Tage Rückgaberecht bedeutet, dass der Käufer nach dem Kauf eines Produkts innerhalb von 30 Tagen das Recht hat, das Produkt ohne Angabe von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der private Verkäufer das in einem Kaufvertrag festgelegte Gewährleistungsrecht ausdrücklich ausschließt und der Käufer dem zustimmt. Außerdem ist die Gewährleistung bei gebrauchten Waren eingeschränkt und beträgt in der Regel nur ein Jahr. Wenn der Käufer den Mangel bei Kaufabschluss kannte oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, kann die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen werden.
Ja, die Gewährleistung kann bei einem Privatkauf ausgeschlossen werden, sofern der Verkäufer dies explizit im Kaufvertrag festhält und der Käufer dem zustimmt. Allerdings bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht bei einem Online-Kauf bestehen, welches unabhängig von der Gewährleistung ist.