Nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, bedeutet das, dass du bei begrenzten Umsätzen im Jahr auf Vorsteuerabzug verzichtest, dafür aber auch keine Umsatzsteuer auf deine Rechnungen aufzuschlagen brauchst.
Eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ist in der Regel nur für Unternehmen oder Selbstständige relevant, die als Kleinunternehmer*innen gelten. Das bedeutet, dass sie im Vorjahr einen Umsatz von maximal 22.000 Euro (netto) erzielt haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro (netto) verdienen werden. In diesem Fall sind sie von der Umsatzsteuer befreit und dürfen keine Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen.
Als Kleinunternehmer*in darf man keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen und somit auch keine Vorsteuer abziehen. Das bedeutet, dass man als Kleinunternehmer*in auch keine Vorsteuer geltend machen kann.
Eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer wird ausgestellt, wenn der Leistungserbringer als Kleinunternehmer*in gilt oder wenn die Leistung außerhalb des Geltungsbereichs des Umsatzsteuergesetzes erbracht wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Leistung im Ausland erbracht wird.
Rechnungen ohne Mehrwertsteuer dürfen nur von Kleinunternehmer*innen ausgestellt werden, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Wenn ein Unternehmen nicht als Kleinunternehmer*in gilt, ist es verpflichtet, Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen auszuweisen.
Die Betriebsausgabenpauschale beträgt 1.000 Euro pro Jahr und kann von Unternehmen und Selbstständigen in Anspruch genommen werden. Sie dient dazu, Betriebsausgaben pauschal abzudecken und muss nicht nachgewiesen werden.
Als Unternehmen oder Selbstständiger kann man die Mehrwertsteuer auf Einkäufe und Investitionen als Vorsteuer geltend machen, wenn die Leistung für das Unternehmen oder die selbstständige Tätigkeit genutzt wird. Die Vorsteuer kann in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben und vom Finanzamt erstattet werden.
Als Kleinunternehmer darf man in Deutschland bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein.
Ein Kleingewerbe wird in der Regel nach dem Gewinn besteuert. Das bedeutet, dass die Einnahmen minus Ausgaben gerechnet werden und der verbleibende Betrag versteuert wird. Wenn das Kleingewerbe unter bestimmten Grenzen bleibt, kann es von der Umsatzsteuer befreit sein. In diesem Fall muss keine Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden.
Es gibt verschiedene Arten von Rechnungen, die umsatzsteuerfrei sein können, wie zum Beispiel:
– Rechnungen für Leistungen im Bereich der Bildung, Kultur oder Sport
– Rechnungen für ärztliche oder therapeutische Dienstleistungen
– Rechnungen für Versicherungsleistungen
– Rechnungen für Finanzdienstleistungen
– Rechnungen für Vermietung von Grundstücken
– Rechnungen für bestimmte Lieferungen und Leistungen im Ausland
Es ist jedoch zu beachten, dass die genauen Bedingungen für die Umsatzsteuerbefreiung je nach Art der Leistung und der nationalen Gesetzgebung variieren können.