Eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ist grundsätzlich gültig, wenn der Verkäufer nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Diese Regelung besagt, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 Euro keine Mehrwertsteuer berechnen müssen und somit auch keine Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen dürfen.
Die Mehrwertsteuer wird in Deutschland auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Der normale Steuersatz beträgt 19 Prozent, es gibt jedoch auch einen reduzierten Steuersatz von 7 Prozent für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie zum Beispiel Lebensmittel, Bücher und Kulturveranstaltungen.
Auch eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel den Namen und die Anschrift des Verkäufers und des Käufers, das Datum der Rechnungsstellung, eine eindeutige Rechnungsnummer sowie eine detaillierte Auflistung der Waren oder Dienstleistungen inklusive der Preise.
Eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer kann von Unternehmen ausgestellt werden, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen oder von Unternehmen, die in Ländern ansässig sind, in denen keine Mehrwertsteuer erhoben wird.
Nur Unternehmen, die zur Abführung der Mehrwertsteuer verpflichtet sind, dürfen diese auch auf ihren Rechnungen ausweisen. Dazu zählen alle Unternehmen, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen und deren Jahresumsatz über 22.000 Euro liegt.
Der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie zum Beispiel Lebensmittel, Bücher und Kulturveranstaltungen. Der normale Steuersatz von 19 Prozent wird auf alle anderen Waren und Dienstleistungen erhoben.
In Deutschland gibt es drei Steuersätze: Der reguläre Steuersatz beträgt 19%, der ermäßigte Steuersatz beträgt 7% und der ermäßigte Steuersatz für bestimmte Waren und Dienstleistungen beträgt 0%. Der Steuersatz, der für eine bestimmte Transaktion gilt, hängt von der Art des Produkts oder der Dienstleistung ab, die verkauft oder erbracht wird.
Die Entscheidung, ob 7% oder 19% Mehrwertsteuer erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art des Produkts oder der Dienstleistung, dem Verwendungszweck und dem Ort, an dem die Leistung erbracht wird. In der Regel gilt der reduzierte Steuersatz von 7% für lebensnotwendige Güter wie Nahrungsmittel, Bücher oder Medikamente. Für alle anderen Produkte und Dienstleistungen wird der volle Steuersatz von 19% erhoben. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, die die genaue Anwendung der Mehrwertsteuer kompliziert machen können. Es empfiehlt sich daher, sich im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder der zuständigen Steuerbehörde beraten zu lassen.
Eine Rechnung muss gemäß § 14 UStG folgende Pflichtangaben enthalten:
1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
2. Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (bei Rechnungen über 250 Euro brutto)
3. Datum der Rechnungserstellung
4. Fortlaufende Rechnungsnummer
5. Menge und Art der gelieferten Waren oder Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung
6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung
7. Netto- und Bruttobetrag der Rechnung
8. Steuersatz und Steuerbetrag (Mehrwertsteuer)
9. Bei Anwendung einer Steuerbefreiung muss auf diese hingewiesen werden
10. Im Falle einer Rechnungskorrektur ist ein Hinweis auf die ursprüngliche Rechnung erforderlich.