Ein Fax ist eine weit verbreitete Methode, um Dokumente schnell und einfach zu übermitteln. Doch ist ein per Fax versendetes Dokument auch ein Original? Die Antwort auf diese Frage ist ein klares Ja. Ein Fax gilt als Originaldokument, da es eine exakte Kopie des Originals darstellt.
Auch ein Widerspruch per Fax ist gültig. Das bedeutet, dass ein per Fax versendeter Widerspruch genauso wirksam ist wie ein per Post versendeter Widerspruch. Es ist jedoch wichtig, dass das Fax korrekt versendet wird und der Widerspruch eindeutig formuliert ist.
Ein weiterer Vorteil des Faxes ist, dass es nachweisbar ist. Jedes Faxgerät verfügt über ein sogenanntes Faxjournal, in dem sämtliche versendeten und empfangenen Faxe aufgeführt werden. Dadurch kann jederzeit nachvollzogen werden, ob ein Fax versendet oder empfangen wurde.
Ein Faxjournal ist eine Liste aller versendeten und empfangenen Faxe. Es enthält Informationen wie Datum und Uhrzeit des Versands oder Empfangs, die Faxnummer des Empfängers oder Absenders sowie die Anzahl der übertragenen Seiten. Das Faxjournal ist ein wichtiges Instrument, um den Versand oder Empfang von Faxe nachzuweisen.
Ein Fax enthält in der Regel alle Informationen, die auch auf dem Originaldokument zu finden sind. Dazu zählen beispielsweise der Absender und Empfänger, das Datum und die Uhrzeit sowie der Inhalt des Dokuments. Bei einem Fax handelt es sich also um eine exakte Kopie des Originals.
Ein Faxprotokoll, auch Faxjournal genannt, kann in der Regel direkt am Faxgerät ausgedruckt werden. Hierfür muss lediglich die entsprechende Taste gedrückt werden. Alternativ kann das Faxprotokoll auch per E-Mail oder Fax an den Absender oder Empfänger geschickt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Fax ein Originaldokument darstellt und somit auch ein per Fax versendeter Widerspruch gültig ist. Darüber hinaus kann ein Fax nachgewiesen werden, da jedes Faxgerät über ein Faxjournal verfügt. Auf diesem werden sämtliche versendeten und empfangenen Faxe aufgeführt. Ein Fax enthält alle Informationen, die auch auf dem Originaldokument zu finden sind. Ein Faxprotokoll kann direkt am Faxgerät ausgedruckt oder per E-Mail oder Fax versendet werden.
Beim Fax bedeutet keine Antwort, dass der Empfänger das Fax nicht erhalten hat oder es technische Probleme bei der Übertragung gab.
Ja, E-Mail ist eine elektronische Form.
Ja, eine E-Mail ist in der Regel als Textform zu betrachten, da sie schriftlich und digital verfasst wird. Gemäß §126b BGB kann auch eine E-Mail als Schriftform gelten, sofern sie eine elektronische Signatur enthält, die den Absender eindeutig identifiziert.