Im Jahr 2014 schuf der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließlich Klarheit (AZ: C-348/13). Er entschied: Das bloße Einbinden von YouTube-Videos stellt keine Urheberrechtsverletzung dar.
Das Einbetten von YouTube Videos ist eine beliebte Methode, um Videos auf Websites oder Blogs einzubinden. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort lautet ja, solange das Video vom Urheber zur Einbettung freigegeben wurde.
Wenn ein Video auf YouTube hochgeladen wird, kann der Urheber entscheiden, ob er es für die Einbettung auf anderen Websites freigibt oder nicht. Dies kann er in den Einstellungen des Videos festlegen. Wenn das Einbetten erlaubt ist, erscheint unter dem Video der Code, den man kopieren und auf der eigenen Webseite einfügen kann. Beachtet man diese Regelung, ist das Einbetten von YouTube Videos also erlaubt.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen das Urheberrecht nicht beachtet werden muss. So ist es zum Beispiel erlaubt, kurze Zitate aus einem geschützten Werk zu verwenden, wenn dies im Rahmen einer Berichterstattung oder wissenschaftlichen Arbeit geschieht. Auch Parodien und Satiren sind erlaubt, solange sie als solche erkennbar sind und keine kommerzielle Nutzung stattfindet.
Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt vor, wenn jemand ein geschütztes Werk ohne Erlaubnis des Urhebers nutzt. Dies kann zum Beispiel das Kopieren und Verbreiten von Musik oder Filmen sein, aber auch das Veröffentlichen von Fotos oder Texten, die nicht selbst erstellt wurden. Auch das Einbetten von Videos, die nicht zur Einbettung freigegeben wurden, ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Wenn das eigene Urheberrecht verletzt wurde, kann man rechtliche Schritte einleiten. Zunächst sollte man versuchen, den Verletzer zu kontaktieren und ihn aufzufordern, das Werk zu entfernen oder eine Lizenzgebühr zu zahlen. Wird dies nicht beachtet, kann man einen Anwalt einschalten und gegebenenfalls eine Unterlassungsklage oder Schadensersatzforderung stellen.
Für Urheberrechtsverletzungen haftet in der Regel derjenige, der das Werk ohne Erlaubnis des Urhebers genutzt hat. Dies kann eine Einzelperson, aber auch ein Unternehmen oder eine Organisation sein. In manchen Fällen kann auch der Plattformbetreiber haftbar gemacht werden, wenn er von der Urheberrechtsverletzung wusste und nichts dagegen unternommen hat.
Das Urheberrecht schützt geistige Werke wie zum Beispiel Texte, Bilder, Musik oder Filme. Es gewährt dem Urheber das alleinige Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Das Urheberrecht gilt automatisch und muss nicht extra beantragt werden. Es erlischt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Das Urheberrecht schützt nicht Ideen, Konzepte oder allgemeine Informationen, sondern nur konkrete Werke wie Texte, Bilder, Musikstücke oder Filme.
Wenn ein Video nicht monetarisiert werden kann, bedeutet dies, dass der Ersteller des Videos keine Werbung in dem Video schalten oder Geld verdienen kann, wenn das Video auf YouTube angesehen wird.
Um YouTube Videos zu monetarisieren, müssen Sie sich für das YouTube-Partnerprogramm anmelden und die Monetarisierung für Ihre Videos aktivieren. Wenn Sie dann qualitativ hochwertige Inhalte erstellen, die für Zuschauer relevant und ansprechend sind, können Sie Werbung in Ihren Videos schalten und Einnahmen generieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie nur urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden dürfen, für die Sie die entsprechenden Rechte besitzen oder für die Sie eine Lizenz erworben haben.