Die Gewinn- und Verlustrechnung, auch GuV genannt, ist ein zentraler Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Jahresabschlüsse von Unternehmen. Sie gibt Auskunft über die Ertragslage eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum und bildet somit die Grundlage für betriebswirtschaftliche Entscheidungen.
Der Unterschied zwischen Bilanz und GuV besteht darin, dass die Bilanz eine Momentaufnahme der Vermögens- und Schuldenpositionen eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellt. Die GuV hingegen gibt Aufschluss über den Erfolg eines Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum, indem sie alle Erträge und Aufwendungen gegenüberstellt.
In der GuV werden alle Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens erfasst. Zu den Erträgen zählen beispielsweise der Umsatz, Zinserträge oder auch Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen. Den Erträgen gegenübergestellt werden die Aufwendungen, wie beispielsweise Personalkosten, Miet- und Leasingkosten oder auch Abschreibungen. Aus der Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen ergibt sich der Gewinn oder Verlust des Unternehmens.
Eine GuV wird dann wirksam, wenn sie im Rahmen des Jahresabschlusses eines Unternehmens erstellt wird. Dies ist in der Regel einmal pro Jahr der Fall. Eine GuV kann aber auch für kürzere Zeiträume wie beispielsweise ein Quartal oder ein Halbjahr erstellt werden.
Um den Gewinn vom Umsatz zu berechnen, wird der Umsatz um die variablen Kosten bereinigt. Zu den variablen Kosten zählen beispielsweise die Kosten für Materialien oder auch die Provisionen für Vertriebsmitarbeiter. Die Differenz zwischen bereinigtem Umsatz und variablen Kosten ergibt den Deckungsbeitrag. Dieser kann dann um die fixen Kosten, wie beispielsweise Mietkosten oder Gehälter, bereinigt werden. Aus der Differenz ergibt sich schließlich der Gewinn oder Verlust.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gewinn- und Verlustrechnung eine wichtige Kennzahl für die Ertragslage eines Unternehmens darstellt. Sie gibt Auskunft über alle Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens und bildet somit eine wichtige Grundlage für betriebswirtschaftliche Entscheidungen.
Um den Gewinn in Prozent auszurechnen, muss man zuerst den Nettogewinn berechnen, indem man die Gesamteinnahmen von den Gesamtkosten abzieht. Danach teilt man den Nettogewinn durch die Gesamteinnahmen und multipliziert das Ergebnis mit 100. Die Formel lautet: (Nettogewinn / Gesamteinnahmen) x 100 = Gewinn in Prozent.
Die Gewinnverteilung bei einer KG (Kommanditgesellschaft) erfolgt nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags. In der Regel wird dabei zwischen den Komplementären (Vollhaftern) und den Kommanditisten (Teilhaftern) unterschieden. Die Komplementäre erhalten in der Regel einen höheren Anteil am Gewinn als die Kommanditisten. Die genaue Berechnung der Gewinnverteilung hängt daher von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Üblich ist jedoch, dass zunächst die Komplementäre einen festgelegten Betrag als Vergütung erhalten und der verbleibende Gewinn dann entsprechend den vereinbarten Anteilen auf die Komplementäre und Kommanditisten verteilt wird.
Eine Bilanz ist eine Übersicht über die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie zeigt, welche Vermögenswerte ein Unternehmen besitzt, wie viel Schulden es hat und wie viel Eigenkapital vorhanden ist. Somit gibt die Bilanz einen Einblick in die finanzielle Situation des Unternehmens.