Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche Anlagegüter, die selbstständig nutzbar sind und einen Nettoanschaffungswert von maximal 800 Euro (bis 2017: 410 Euro) haben. Hierunter fallen beispielsweise Computer, Büromöbel, Werkzeuge oder Maschinen.
Abschreibungen sind ein Aufwand und keine Kosten, da sie den Wertverlust eines Anlageguts über seine Nutzungsdauer abbilden und somit den Gewinn mindern. Kosten hingegen fallen im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung an und mindern den Gewinn sofort.
Die Abschreibungsdauer hängt von der Nutzungsdauer des Anlageguts ab. Computer beispielsweise werden über drei Jahre abgeschrieben, während Maschinen über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren abgeschrieben werden können. Bei GWG ist eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung bis zu einem Nettoanschaffungswert von 800 Euro möglich.
Verdiente Abschreibungen sind die tatsächlich in Anspruch genommenen Abschreibungen, die im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung entstanden sind. Sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand ausgewiesen und mindern somit den Gewinn.
Die Abschreibung dient der finanziellen Abbildung des Werteverzehrs von Anlagegütern über ihre Nutzungsdauer. Sie ermöglicht eine realistische Darstellung des Vermögens und der Gewinne eines Unternehmens. Zudem können Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden, was die steuerliche Belastung mindert.
Das Abschreiben erfolgt in der Regel linear, das heißt der Wertverlust wird gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt. Es gibt jedoch auch degressive Abschreibungen, bei denen in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge angesetzt werden. Die Methode muss jedoch im Vorfeld festgelegt werden und ist dann für die gesamte Nutzungsdauer verbindlich.
Mit den Abschreibungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) wird der Wertverlust dieser Güter über die Nutzungsdauer verteilt und in der Buchhaltung als Betriebsausgabe verbucht. Dabei gibt es je nach Höhe des Anschaffungspreises unterschiedliche Möglichkeiten der Abschreibung, wie zum Beispiel die Sofortabschreibung oder die Abschreibung über die Nutzungsdauer des GWG.
Abschreibungen werden in der Bilanz unter dem Posten „Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände“ ausgewiesen.
Abschreibungen sind Aufwand, da sie eine Wertminderung von Vermögensgegenständen darstellen und somit den Gewinn mindern.