- 2.1 Eignung der Firma zur Kennzeichnung.
- 2.2 Eignung der Firma zur Firmenunterscheidbarkeit.
- 2.3 Firmenwahrheit.
- 2.4 Firmenbeständigkeit.
- 2.5 Firmeneinheit.
- 2.6 Firmenöffentlichkeit.
Eine Firma ist ein Unternehmen, das mit Gewinnerzielungsabsicht gegründet wird und am Markt tätig ist. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Firmen, wie beispielsweise Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Doch welche Grundsätze müssen bei der Firmengründung beachtet werden?
Bei der Namensgebung einer Firma gibt es einige Vorschriften, die beachtet werden müssen. Der Name darf nicht irreführend sein und muss einen Bezug zum Gegenstand des Unternehmens haben. Es ist nicht erlaubt, Namen von bekannten Marken oder geschützten Begriffen zu verwenden. Außerdem darf der Name nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Es gibt einige Namen, die nicht als Firmennamen zugelassen werden. Dazu gehören unter anderem Namen, die bereits von anderen Unternehmen verwendet werden oder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Auch Namen, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen, sind nicht zulässig. Beispielsweise dürfen keine Namen gewählt werden, die diskriminierend oder beleidigend sind.
Die Firma darf nicht in allen Geschäftsbereichen tätig sein. Sie darf nur in den Bereichen tätig werden, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurden. Darüber hinaus darf die Firma keine illegalen oder unmoralischen Geschäfte tätigen. Auch darf sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Laut Handelsgesetzbuch (HGB) muss die Firma den Namen des Unternehmens sowie den Sitz des Unternehmens enthalten. Bei Kapitalgesellschaften muss auch die Höhe des Stammkapitals angegeben werden. Zudem muss der Gegenstand des Unternehmens im Firmennamen erkennbar sein.
Die Größe eines Unternehmens wird anhand verschiedener Kriterien bestimmt. In Deutschland gelten Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro als kleine Unternehmen. Doch auch Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro gelten als kleine Unternehmen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei der Gründung einer Firma einige Grundsätze beachtet werden müssen. Der Name darf nicht irreführend sein, die Firma darf nicht in allen Geschäftsbereichen tätig sein und sie darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Zudem muss die Firma den Namen des Unternehmens sowie den Sitz des Unternehmens enthalten und der Gegenstand des Unternehmens muss im Firmennamen erkennbar sein. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro gelten als kleine Unternehmen.
Eine kleine Firma ist ein Unternehmen, das in der Regel weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und einen geringen Umsatz sowie eine niedrige Bilanzsumme aufweist. Die genaue Definition kann jedoch je nach Land und Branche variieren.
Ein Unternehmen wird als groß bezeichnet, wenn es mehr als 500 Mitarbeiter hat und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro erwirtschaftet. Diese Kriterien sind jedoch nicht in jedem Land gleich und können je nach Branche und Region variieren.
Es ist unklar, welche Firma gemeint ist, da der Titel des Artikels allgemein über Firmengrundsätze spricht. Ohne weitere Informationen kann ich nicht beantworten, welche Artikel eine bestimmte Firma besitzt.