Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in Deutschland eine Straftat und kann eine empfindliche Geldstrafe nach sich ziehen. Wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, muss mit einer Fahrpreisnacherhebung rechnen. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Eine Fahrpreisnacherhebung ist eine Mahnung, die an Fahrgäste geschickt wird, die ohne gültigen Fahrschein in Bus, Bahn oder Straßenbahn erwischt wurden. Die Nacherhebung kostet in der Regel 60 Euro, unabhängig von der Länge der zurückgelegten Strecke. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ohne gültigen Fahrschein.
Wer die 60 Euro nicht bezahlt, dem drohen Konsequenzen. In der Regel wird das Verfahren an ein Inkassobüro übergeben, das versucht, das Geld einzutreiben. Dadurch entstehen weitere Kosten, die der Schwarzfahrer tragen muss. Ein gerichtliches Verfahren kann ebenfalls eingeleitet werden.
Wenn man mehrmals ohne Fahrkarte erwischt wird, wird es noch teurer. Bei Wiederholungstätern kann die Gebühr auf bis zu 120 Euro erhöht werden. Wer innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten drei Mal beim Schwarzfahren erwischt wird, muss zudem mit einer Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen rechnen. Diese Straftat kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Wer beim Schwarzfahren erwischt wird, sollte in jedem Fall die Fahrpreisnacherhebung bezahlen. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen, innerhalb derer die Gebühr überwiesen werden muss. Wer die Mahnung ignoriert, dem drohen hohe Kosten und ein Eintrag bei der Schufa. Wer jedoch rechtzeitig zahlt, kann sich weitere Konsequenzen ersparen.
Insgesamt ist Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht nur illegal, sondern kann auch teuer werden. Eine Fahrpreisnacherhebung ist dabei noch die geringste Strafe, die einem droht. Wer regelmäßig ohne gültigen Fahrschein unterwegs ist, sollte sich also lieber einen Dauerauftrag für ein Ticket einrichten, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Ja, auch Kinder können für Schwarzfahren belangt werden. Allerdings gibt es bei minderjährigen Schwarzfahrern oft besondere Regelungen und Strafen, die vom Einzelfall abhängen. In der Regel sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten für die Begleichung der Strafe verantwortlich.
Nein, Schwarzfahren wird in der Regel nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat. Allerdings können bei wiederholtem Schwarzfahren oder bei anderen Straftaten im Zusammenhang mit dem öffentlichen Nahverkehr auch strafrechtliche Konsequenzen drohen, die dann ins Führungszeugnis eingetragen werden können.
Schwarzfahrer werden in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert.