Das Faxgerät ist ein elektronisches Gerät, das Bilder und Text per Telefonleitung an ein anderes Faxgerät senden kann. Der Name „Fax“ ist eine Abkürzung für „facsimile“, was auf Lateinisch „machen“ oder „kopieren“ bedeutet. Aber wann wurde das erste Faxgerät erfunden?
Die Geschichte des Faxes reicht zurück bis ins 19. Jahrhundert. 1843 entwickelte der schottische Physiker Alexander Bain das erste Vorläufermodell des heutigen Faxgeräts. Dieses funktionierte jedoch noch mit einer Nadel, die die Bilder auf eine rotierende Trommel übertrug. 1865 erfand der französische Physiker Édouard Belin ein verbessertes Faxgerät, das mit Licht arbeitete und somit bessere Ergebnisse erzielte.
Die ersten kommerziellen Faxgeräte wurden in den 1960er Jahren von Unternehmen wie Xerox und IBM hergestellt. In den 1980er Jahren wurden Faxgeräte dann sehr populär und verbreiteten sich in Büros und privaten Haushalten.
Heute gibt es viele andere Möglichkeiten, um Dokumente zu senden, wie zum Beispiel per E-Mail oder Cloud-basierte Speicherdienste. Warum wird dann noch gefaxt? Zum einen ist es ein einfaches und bewährtes Verfahren, um wichtige Dokumente schnell und zuverlässig zu versenden. Zum anderen ist Faxen rechtssicher und wird von vielen Unternehmen und Behörden zur Übermittlung von sensiblen Informationen genutzt.
Ein weiterer Vorteil des Faxens ist seine Rechtssicherheit. Da das Fax eine physische Kopie des Dokuments erstellt, wird es oft als Beweismittel in Gerichtsverfahren und anderen rechtlichen Angelegenheiten verwendet. Im Gegensatz dazu kann eine E-Mail oder andere elektronische Kommunikation leicht gefälscht oder manipuliert werden.
Insgesamt hat das Faxgerät eine lange Geschichte und hat sich als zuverlässiges Mittel zur Übermittlung von Dokumenten etabliert. Obwohl es heute viele alternative Methoden zur Übermittlung von Dokumenten gibt, wird das Faxen immer noch von vielen Unternehmen und Behörden genutzt und als rechtssicher betrachtet.
Zu den Daten, die nicht als personenbezogene Daten gelten, gehören anonymisierte Daten, die keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zulassen, sowie Daten von Unternehmen oder Institutionen, die sich nicht auf eine spezifische natürliche Person beziehen. Auch Daten von verstorbenen Personen sind in der Regel keine personenbezogenen Daten.
Die Herausgabe von Daten am Telefon unterliegt dem Datenschutz. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Person, die nach den Daten fragt, auch berechtigt ist, diese zu erhalten. Sensible persönliche Daten sollten niemals am Telefon preisgegeben werden, es sei denn, es wurde zuvor eine sichere Authentifizierung durchgeführt.
Die 8 Regeln des Datenschutzes sind:
1. Zweckbindung
2. Erforderlichkeit
3. Datensparsamkeit
4. Richtigkeit
5. Transparenz
6. Sicherheit
7. Betroffenenrechte
8. Auftragsdatenverarbeitung.