Was bedeutet schriftlich im Original?

Nach § 126 BGB setzt Schriftform das Bestehen einer papiernen Urkunde voraus, die von dem Aussteller eigenhändig durch unterschrieben wurde. Lesen Sie mehr auf www.absolit.de Schriftlich im Original bedeutet, dass ein Dokument in seiner ursprünglichen Form vorliegen muss, um als rechtsgültig zu gelten. Das heißt, dass keine Kopie oder Scan des Dokuments akzeptiert werden kann. … Weiterlesen