Ist Mithören am Telefon erlaubt?

Das Mithören, in das der andere Telefongesprächspartner nicht eingewilligt hat, ist unzulässig. Allerdings braucht die Einwilligung nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann sich auch aus den Umständen ergeben. Das Gericht macht das nicht am Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Absatz 1 Grundgesetz) fest. Lesen Sie mehr auf nuernberger-schluender.de In der heutigen Zeit ist das Telefonieren ein wichtiger … Weiterlesen