Wie sieht eine rechtsgültige Unterschrift aus?
Der BGH setzt aber für eine rechtsgültige Unterschrift eine klare Grenze: Handzeichen, die allenfalls einen Buchstaben verdeutlichen, sowie Unterzeichnungen mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, stellen demgegenüber keine formgültige Unterschrift dar. Lesen Sie mehr auf www.mietrecht-rechtsanwalt.de Eine Unterschrift ist eine persönliche Kennzeichnung, die dazu dient, eine Person zu identifizieren und … Weiterlesen