Annahmeverzug: Was bedeutet das?
Was versteht man unter Annahmeverzug? Der Gläubiger gerät in Annahmeverzug, wenn er die ihm vom Schuldner angebotene Leistung nicht annimmt (§ 293 BGB) oder wenn er bei einer Leistung Zug um Zug zwar zur Annahme der Leistung bereit ist, die Gegenleistung aber nicht anbietet (§ 298 BGB). Lesen Sie mehr auf wirtschaftslexikon.gabler.de Im Geschäftsleben kann … Weiterlesen