Sind Tonaufnahmen strafbar?
Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen. Lesen Sie mehr auf www.anwalt-jochmann.de Tonaufnahmen können in bestimmten Situationen strafbar sein. … Weiterlesen