Sind maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift gültig?
Auch der Satz: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ genügt nicht der gesetzlichen Schriftform, es sei denn, das Gesetz lässt im Massenverkehr Ausnahmen zu (§ 793 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 13 Satz 1 AktG oder § 3 Abs. 1 VVG). Die Unterschrift muss den Text räumlich abschließen. Lesen Sie … Weiterlesen