Was ist im HGB für die Inventur vorgeschrieben?
Grundlagen der Inventur Die Vorschriften des § 240 Abs. 1 HGB besagen, dass jeder Kaufmann verpflichtet ist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres Vermögensgegenstände und Schulden seines Unternehmens aufzuzeigen und zu bewerten. Lesen Sie mehr auf shorepos.shore.com Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Vorschriften für die Inventur in Deutschland. Die Inventur ist die Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen und … Weiterlesen