Wie lange können Lohnabrechnungen korrigiert werden?
Der Einspruch gegen die Lohnabrechnung unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das ergibt sich aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Damit hat der Arbeitnehmer grundsätzlich drei Jahre lang Zeit, gegen eine fehlerhafte Lohnabrechnung Einspruch einzulegen. Lesen Sie mehr auf www.klugo.de Die Lohnabrechnung ist eine wichtige Angelegenheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie dient … Weiterlesen